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Ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen – eine der großen Herausforderungen der Gesundheitspolitik

Wiesbaden. Als eine der „großen Herausforderungen der Gesundheitspolitik“ hat der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum bezeichnet. „Auf Landesebene habe ich bereits alle beteiligten Akteure an einen Tisch geholt. Mein Ziel ist, einen Hessischen Pakt zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum zu schließen“, sagte Grüttner beim 4. Hessischen Heilberufetag in Wiesbaden. Auf Bundeseben setzt sich Sozialminister Grüttner als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz 2011 für die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und für ein größeres Mitspracherecht der Länder ein. „Die vom Bund vorgegebene Bedarfsplanung passt nicht mehr mit den gelebten Realitäten in den Regionen zusammen“, betonte der Sozialminister.

Es gehe vor allem darum, die regionale Verantwortung zu stärken und die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen so zu modifizieren, dass den Verantwortlichen in den Regionen mehr Gestaltungsmöglichkeiten gegeben werden. „Wenn es innerhalb eines Planungsbereichs besondere regionale Versorgungsbedarfe gibt, müssen Ärzte und Krankenkassen das Recht erhalten, gemeinsam von den bundeseinheitlichen Vorgaben zugunsten einer besseren und gerechteren Versorgung der Menschen abweichen zu können.“

Dazu gehöre, dass die Länder im Rahmen ihrer Verantwortung für die Daseinsvorsorge als Partner der Selbstverwaltung sowohl im Gemeinsamen Bundesausschuss als auch in den Landesausschüssen mit am Tisch sitzen und über die bedarfsgerechte Versorgung mitbestimmen, erklärte Grüttner weiter: „Was im Bereich der Krankenhausplanung selbstverständlich ist, muss für die ambulante ärztliche Versorgung ebenfalls gelten.“ Das bislang vom Bund den Ländern eingeräumte Beanstandungs- und Initiativrecht reiche nicht aus: „Die Länder müssen künftig Partner der Selbstverwaltung sein.“ Nur so könne die medizinische Versorgungsstruktur gemeinsam vorangebracht werden.

„Wenn die Bundesregierung den Ländern diese Gestaltungsmöglichkeiten im Gemeinsamen Bundesausschuss und in den Landesausschüssen nicht einräumt, ist eine Zustimmung des Bundesrats zum GKV-Versorgungsgesetz fraglich“, kündigte Grüttner an. „Die Herausforderungen sind groß. Sie werden nur gemeistert werden können, wenn wir alle zusammen an gemeinsam getragenen Lösungen arbeiten.“

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