Logo

Mit „CleverCard kreisweit“ unbegrenzt im Landkreis Fulda unterwegs

Fulda. Nicht wie zunächst angekündigt zum Beginn des kommenden Schuljahres am 1. August, sondern bereits zum 1. Mai wird die kreisweite „CleverCard“ für Schüler und Auszubildende angeboten. Zudem gelten ab dem 1. Mai alle im Umlauf befindlichen CleverCards „klassischer Art“ für den Rest ihrer Laufzeit auch „kreisweit“. Fahrausweise des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) sind in der Regel „streckengebunden“, das heißt, sie gelten auf einem bestimmten Weg zwischen Ausgangs- und Zielort. Zudem steigen die zu entrichtenden Preise in Abhängigkeit von der Anzahl der durchfahrenen Tarifgebiete kontinuierlich. So war dies bisher auch bei den immer beliebter gewordenen Jahreskarten für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende. Sie galten während der Schulzeit „nur“ zwischen Wohnort und Schul- bzw. Ausbildungsort. Die Preise staffelten sich in vier Preisstufen, von 243,00 Euro in Preisstufe 1 bis 751,90 Euro in Preisstufe 4. Lediglich in den hessischen Schulferien konnten sie für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im gesamten RMV-Gebiet genutzt werden.

Ab 1. Mai werden die Jahreskarten für Schüler und Auszubildende in die neue Form der „CleverCard kreisweit“ überführt. Dies bedeutet, dass die Bindung an eine Wegstrecke (z. B. Wohnung-Schule oder Wohnung-Ausbildungsort) vollständig entfällt. Somit kann man während der Schulzeit alle öffentlichen Verkehrsmittel im Landkreis Fulda, egal ob Bus oder Bahn, mit diesem neuen Fahrausweis auf allen Wegstrecken benutzen, räumlich und zeitlich unbegrenzt. Natürlich gelten diese Tickets wie bisher in den hessischen Schulferien verbundweit. Damit sind alle denkbaren Ziele in Mittelhessen, dem Ballungsraum Rhein-Main und Südhessen erreichbar.

Zum Einheitspreis, egal wohin

Auch die Preisbildung ändert sich. Waren die Tickets bisher nach Preisstufen gestaffelt, gilt ab 1. Mai der Einheitspreis von 450,00 Euro. Gemessen an den bisherigen Kosten für Fahrten nach Fulda (z.B. von Flieden, Neuhof oder Kalbach, Hosenfeld, Großenlüder oder Bad Salzschlirf bzw. Tann, Hilders oder Ehrenberg) verringert sich der Preis von 751,90 Euro auf 450,00 Euro. Auch im Nordkreis, wo im Regelfall für Fahrten nach Hünfeld die Preisstufe 3 zu entrichten war, sinkt der Preis von 499,40 Euro auf 450,00 Euro.

Etwas teurer wird das Ticket für die Nutzer der Preisstufe 2. Statt 383,40 Euro gilt hier ebenfalls der Preis von 450,00 Euro. Misst man jedoch die Jahreskarten an zwölf Monatskarten im Ausbildungsverkehr, wird auch hier der preisliche Vorteil erkennbar. Bezogen auf einen Monat kostet die „CleverCard kreisweit“ 37,50 Euro, das sind 8,10 Euro weniger als die vergleichbare Monatskarte. Berücksichtigt man zudem, dass die Monatskarten streckengebunden bleiben und auch in den Schulferien nur auf dem eingetragenen Weg genutzt werden können, wird der Vorteil der Investition sehr schnell deutlich.

Lediglich für Fahrausweisinhaber, deren Fahrausweise auf die Gültigkeit im Gebiet der Stadt Fulda ausgelegt sind, ändert sich nichts. Dort bleibt es beim Preis der Preisstufe 1 zum Gegenwert von 243,00 Euro, ausgenommen es besteht der Wunsch, ebenfalls in den Genuss der kreisweiten Nutzung zu kommen. Dann gilt auch dort: „kreisweit fahren“ für 450,00 Euro im Jahr.

Schnupperregelung

In Absprache mit dem für den Tarif zuständigen RMV konnte eine „Schnupperregelung“ gefunden werden. So gelten alle im Umlauf befindlichen CleverCards, egal ob vom Schulwegkostenträger Landkreis Fulda über die Schule ausgegeben oder selbst käuflich erworben, ab 1. Mai bis zur letzten Wertmarke ebenfalls kreisweit. Damit können alle zum Erwerb des Tickets Berechtigten, die bereits im Besitz einer CleverCard sind, die Vorteile des neuen Produkts im vollen Umfang austesten. Diese Regelung gilt für alle Kundenkarten (mit Wertmarke), die auf der Rückseite unter „von“ und „nach“ eine Kombination von 4-stelligen Zahlen aufweisen, die mit 16, 17, 18, 19, 20 und 21 beginnen (siehe Abbildung “CleverCard klassisch“). Ausgenommen hiervon sind Kundenkarten mit der Kombination „von“ 2001 „nach“ 2001, ausschließlich gültig im Stadtgebiet Fulda.

Schülerinnen und Schüler, die an Projekten oder Praktika an beliebigen Orten im Landkreis Fulda teilnehmen, können ihr Ziel mit ein- und demselben Fahrausweis erreichen. Und auch ein Ausflug zur Wasserkuppe oder nach Point Alpha kann für alle Teilnehmer ohne ergänzende Fahrausweise organisiert werden. Die flexible Nutzung des neuen Tickets ist aber auch von Vorteil für Auszubildende. So kann eine vom Ausbildungsort abweichende Berufsschule im Landkreis, sei es an einem oder mehreren Tagen in der Woche oder beim Blockunterricht über mehrere Wochen hinweg, mit ein und demselben Fahrausweis aufgesucht werden. Damit wird das neue Angebot auch für Auszubildende zum günstigen, universell nutzbaren Ticket, das zudem in den hessischen Schulferien verbundweit gilt.

Wo gibt’s die neue CleverCard

Die neue „CleverCard kreisweit“ ist ein Modellprojekt im Rhein-Main-Verkehrsverbund und kann daher einstweilen nur bei der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH (LNG-Fulda), Zieherser Weg 2, 36037 Fulda (gegenüber dem Hotel Esperanto), oder in der Verkaufsstelle der ÜWAG-Bus GmbH am zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) beim Stadtschloss erworben werden. Voraussetzung für das Ausstellen des Fahrausweises ist der ausgefüllte und von der Ausbildungsstelle bestätigte Berechtigungsnachweis auf der Rückseite des abgebildeten Info-Flyers, der in Kürze dem Marktkorb am Sonntag beiliegt. Der Berechtigungsnachweis kann auch unter www.lng-fulda.de herunter geladen werden.

Categories:

Alle Nachrichten, Auto & Verkehr