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AOK-Wahltarif: Naturheilverfahren ab sofort bezuschusst

Bad Homburg. Ab dem 1. April können AOK-Versicherte in Hessen den neuen Wahltarif Alternativmedizin wählen. Bei Ärzten mit entsprechender Zusatzbezeichnung werden anerkannte Naturheilverfahren wie beispielweise Akupunktur und Homöopathie bezuschusst. Das gilt ebenso für von diesen Leistungserbringern verordnete Naturarzneimittel. Mit ihrem neuen Tarif will die AOK Hessen allen Kunden entgegen kommen, die Naturheilverfahren ergänzend zur Schulmedizin nutzen. Häufige Indikationen sind hierbei Erkältungen, aber auch Schlaflosigkeit, Magenbeschwerden und Kopfschmerzen. Die Prämienhöhe ist unabhängig vom Geschlecht. Eine Gesundheitsprüfung entfällt, die Wartezeit beträgt drei Monate und fällt somit kürzer aus als bei vielen Privaten Krankenversicherungen.

In Hessen können etwa 1.500 Ärzte mit Zusatzbezeichnung, zum Beispiel in den Fachrichtungen Akupunktur  und Homöopathie, konsultiert werden. Der Tarif wird in zwei Ausprägungen angeboten. Ein 38-jähriger zahlt beispielsweise monatlich 12,60 Euro in der ersten oder 22,90 Euro in der zweiten Variante. In beiden Ausprägungen beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent, unterschiedlich sind hingegen die gestaffelten Maximalbeträge der Erstattung. In drei Jahren können das bis zu 1.800 Euro sein, abzüglich des Selbstbehaltes. Wenn in einem Versicherungsjahr keine Leistung in Anspruch genommen wird, erfolgt eine Bonuszahlung in zweistelliger Höhe.

Nähere Informationen gibt es bei der AOK-Kundenberatung unter 0180 11 88 111* oder unter www.aok.de/hessen/wahltarife.

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