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Prähispanische Fundstücke an Botschafter der Vereinigten Mexikanischen Staaten übergeben

Wiesbaden. Der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Ingmar Jung, hat dem Botschafter der Vereinigten Mexikanischen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland, Francisco Nicolás González Díaz, 49 prähispanische Fundstücke übergeben. Die Gegenstände – eine Maske aus grünem Stein und 48 Ohrschmuckstücke – waren 2004 am Frankfurter Flughafen sichergestellt worden. Die zeremoniellen Kunstwerke aus der klassischen Epoche Mesoamerikas (300 bis 900 nach Christus) stammen zweifelsfrei aus Mexiko und hätten nicht ausgeführt werden dürfen.

Seine Exzellenz Francisco Nicolás González Díaz bedankte sich bei den hessischen Behörden sowie beim Zoll für die Unterstützung, die zu dieser erfolgreichen Rückgabe geführt haben. „Dies ist ein Tag der Freude für Mexiko“, sagte der mexikanische Diplomat, „mit dieser Übergabe von 49 Fundstücken, die zum archäologischen und kulturellen Erbe der mexikanischen Nation gehören, erfahren die diesbezüglichen gemeinsamen Anstrengungen der mexikanischen und der Behörden des Landes Hessen am heutigen Tage ihre Krönung.“ Ausdruck des hohen Stellenwerts, den der Schutz des kulturellen Erbes in Mexiko genießt, war auch die Anwesenheit des Generaldirektors des mexikanischen Nationalinstituts für Anthropologie und Geschichte (INAH), Alfonso de Maria y Campos Castello, bei der Übergabe.

„In Kulturgütern spiegelt sich Identität eines Landes wider. Kunstschätze, egal ob Bücher, Denkmäler, Bilder, Skulpturen oder andere Artefakte bewahren das Gedächtnis einer Nation. Daher geben wir diese wertvollen archäologischen Artefakte in das Land zurück, aus dem sie stammen und rechtswidrig entwendet wurden“, sagte Staatssekretär Jung. Er wies darauf hin, dass das Land Hessen seine Verpflichtung zur Rückgabe von unrechtmäßig ausgeführten Kulturgütern gemäß dem UNESCO-Übereinkommen vom 14. November 1970 sehr ernst nehme. Jung erinnerte daran, dass Hessen früher bereits Objekte zum Beispiel an Italien, Russland oder den Irak zurückgegeben habe.

Mexiko schützt sein präkolumbisches archäologisches Erbe indem dieses kraft Gesetzes zu unveräußerlichem Staatseigentum wird und versucht das unter anderem durch ein umfassendes Ausfuhrverbot durchzusetzen. Dies bedeutet, dass eine legale Ausfuhr aus dem lateinamerikanischen Land nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung zulässig ist. Derartige Genehmigungen von mexikanischer Seite konnte die einführende Person 2004 jedoch nicht vorweisen. Nachdem die Objekte jahrelang zu Beweiszwecken im Rahmen umfassender strafrechtlicher Ermittlungen gegen die einführende Person herangezogen waren, stellte das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst als zuständige Behörde für den Kulturgüterschutz in Hessen die Objekte sicher, um die Rückgabe an den rechtmäßigen Eigentümer, die mexikanische Nation sichern zu können.

Die 49 Fundstücke waren seinerzeit im Auftrag des mexikanischen Nationalinstituts begutachtet worden. Sie stammen zweifelsfrei aus Mexiko und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus Raubgrabungen. Laut Gutachten ergeben die Merkmale der Handwerkstechnik, der Rohstoffe, der Beschaffenheit der Oberfläche, der Zusammensetzung, dass die Objekte aus der klassischen Epoche der mesoamerikanischen Kultur stammen. Sie bezeichnet das Gebiet in Mittelamerika, in dem zahlreiche präkolumbische Staaten vor der spanischen Kolonisierung bestanden. Die Kunstwerke sind kulturgeschichtlich von unschätzbarem Wert.

Besonders eindrucksvoll ist die 22,5 Zentimeter hohe, 23,5 Zentimeter breite und sechs Zentimeter dicke Maske aus grünem, gemasertem Stein. Das gemeißelte und polierte Kunstwerk weist menschenähnliche Gesichtszüge auf. Die Ohrschmuckstücke aus grünem oder rötlichem Granit sind in Form von Spulen oder Kegelstümpfen, zwischen 1,7 und 3,5 Zentimeter hoch. Die Durchmesser liegen zwischen 3,4 und 9,5 Zentimetern.

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