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Land fördert sozialen Mietwohnungsbau – Wohnraumangebot ist wichtiger Standortfaktor

Wiesbaden. Wie Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch heute in Wiesbaden mitteilte, stellt das Land den Städten und Landkreisen in diesem Jahr gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zinsgünstige Wohnungsbaudarlehen über rund 49 Millionen Euro zum Bau von insgesamt 703 Mietwohnungen zur Verfügung. „Wohnungsbau und Wohnungspolitik sind Wirtschaftspolitik“, so der Minister. „Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum dort, wo die Arbeitsplätze sind, um auch einen deutlichen Beitrag zur Verringerung des Pendlerverkehrs zu leisten.“

Die soziale Wohnraumförderung dient insbesondere der Versorgung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf öffentliche Unterstützung angewiesen sind. Für den Bezug der Wohnungen ist eine Wohnberechtigung erforderlich. Posch wies daraufhin, dass die Einkommensgrenzen für diese Berechtigung angehoben wurden. Bei einem Einpersonenhaushalt sei das jährliche Bruttoeinkommen auf ca. 21.500 Euro festgelegt (bislang rd. 19.000 Euro), bei einem Zweipersonenhaushalt auf ca. 32.000 Euro (bisher rd. 28.000 Euro). Bei jeder weiteren Person erhöhe sich die Einkommensgrenze um ca. 7.200 Euro (bisher rd. 6.500 Euro). Pro Kind werde darüber hinaus ein Zuschlag von rd. 930 Euro (bislang 780 Euro) brutto gewährt.

Wohnungsmangel gebe es in Hessen im Wesentlichen nur noch im Rhein-Main-Gebiet, anderswo herrsche mitunter ein Überangebot. „Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung des Mietwohnungsbaus ist deshalb der südhessische Ballungsraum, in dem nach wie vor nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum besteht“, so Posch weiter. Für den Regierungsbezirk Darmstadt stehen rund 36,6 Mio. Euro zum Bau von 509 neuen Mietwohnungen zur Verfügung. „Dies trägt dem besonderen Bedarf in der Rhein-Main-Region Rechnung“, so der Minister. Der demografische Wandel verändere die Nachfrage, und die Mehrzahl der bestehenden Wohnungen stamme aus Zeiten, als Energieverbrauch keine Rolle gespielt habe. Dies seien zentrale Herausforderungen der Wohnungspolitik.

In Mittel- und Nordhessen sind die Wohnungsmärkte nahezu ausgeglichen. In diesen beiden Regierungsbezirken werden daher nur besondere Wohnungsprojekte, wie beispielsweise Betreutes Wohnen oder Wohngemeinschaften älterer oder behinderter Menschen, unterstützt. Für den Regierungsbezirk Gießen werden rund 4,8 Mio. Euro für 87 Wohneinheiten, für den Regierungsbezirk Kassel rund 7,3 Mio. Euro für 107 Wohneinheiten bereitgestellt.

Posch: „Die Städte und Gemeinden, in denen die Sozialwohnungen errichtet werden, müssen sich mit mindestens 10.000 Euro pro Wohnung an der Finanzierung beteiligen. Damit wird sichergestellt, dass die Fördermittel dauerhaft bedarfsgerecht eingesetzt werden und die zweckbestimmte Nutzung der Wohnungen vor Ort überwacht wird.“ Die Kommunen erhalten ein Vorschlagsrecht für die Belegung der Wohnungen.

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