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Runder Tisch Gewaltschutz tagte im Lauterbacher Landratsamt

Vogelsbergkreis. Die 25 Fachleute des „Runden Tisches Gewaltschutz“ im Kreishaus hatten eine prallvolle Tagesordnung, wobei alle Themen und Aktionen ein Kernziel gemeinsam hatten: Gewalt in all seinen Erscheinungsformen ächten, aus der Tabuzone holen, das Bewusstsein in der Bevölkerung schärfen, die Prävention verstärken und, wenn nötig, eingreifen, aktiv Gewalt verhindern und den Opfern helfen.

Fachstelle für Frauen und Kinder Not

Der Frauennotruf im Sozialamt (Telefon 06641/977-244) wurde im vergangenen Jahr 120-mal in Anspruch genommen, berichtete Werner Köhler, Leiter des Amtes für soziale Sicherung. Die Fachstelle für Frauen und Kinder in Not berät bei Gewalt in Beziehungen und bei häuslicher Gewalt. Durchschnittlich hat jede ratsuchende Frau sieben Beratungstermine genutzt. Örtliche Schwerpunkte bei häuslichen Krisen waren Lauterbach, Alsfeld und Schlitz. Die Altersgruppe von 30 bis 50 Jahre war überwiegend betroffen.

Die Themen in den Beratungen der Fachstelle waren unter anderem: Konflikte in Beziehungen, Trennungen und Scheidungen, häusliche und sexualisierte Gewalt, Stalking (ständiges beharrliches Verfolgen und Belästigen), Existenzsicherungsfragen, Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten, Depressionen, Sucht, gesundheitliche und seelische Belastungen, Mobbing im Beruf. In 70 Prozent der Beratungsfälle mussten Krisen bewältigt werden, wie Auszug aus der Gewaltsituation in eine eigene neue Wohnung, Wohnungswegweisung durch die Polizei oder durch richterlichen Beschluss, Auszug des Partners, weitere Maßnahmen zur Konfliktlösung, Maßnahmen gegen Stalking.

Kreis beteiligt sich an Anti-Gewalt-Kampagne „Rosenstraße 76“

Im Vogelsbergkreis startet in wenigen Tagen die größte bisher durchgeführte Kampagne gegen häusliche Gewalt. Werner Köhler dankte Magdalena Pitzer für ihr „herausragendes Engagement“ in der Aktion „Rosenstraße 76“. Die Gleichstellungsbeauftragte der Evangelischen Dekanate Alsfeld und Vogelsberg ist Initiatorin einer sehr breit angelegten Kampagne gegen häusliche Gewalt. In einer Ausstellung in der Alsfelder Albert-Schweitzer-Schule kann man sich ab 8. Mai über die vermeintliche Normalität einer Wohnung informieren, in der allerdings häusliche Gewalt vorkommt. Ein umfangreiches Begleitprogramm mit vielen Vorträgen und einer Auftaktveranstaltung in der Lauterbacher Sparkassen-Aula am 11. Mai runden die Kampagne ab, die von einem Dutzend Verbänden und Organisationen, darunter dem Vogelsberger Bündnis für Familie unterstützt wird.

Männer mit Gewaltproblemen erhalten Beratung bei der Diakonie

Auf den Zusammenhang zwischen Täter und Opfer wiesen Klaus Renschler und Peter Leiding vom Diakonischen Werk hin. Das DW bietet für Täter ab sofort Möglichkeiten, in intensiver Beratung ihr Unrecht zu erkennen, die Verantwortung zu übernehmen und Einfühlung für die betroffenen Opfer überhaupt erst einmal aufzubauen. „DIA log“ heißt das Projekt. „Zu 75 Prozent waren Täter vorher selbst Opfer“, betonte Sozialpädagoge Leiding. Dies sei zwar keine Entschuldigung – wer jedoch diese Tatsache ignoriere, begünstige Wiederholungstaten. Erfahrungen zeigten, dass die Wiederholungsrate um die Hälfte sinke, wenn Männer eine fundierte Beratung hinsichtlich ihres Gewaltproblems hinter sich hätten.

Besseren Täter-Opfer-Ausgleich angestrebt – SMOG und Staatsanwaltschaft im Gespräch

Der Runde Tisch Gewaltschutz erwies sich einmal mehr als praxisnahe Kontaktbörse. So sind nun die Staatsanwaltschaft Gießen und der Verein SMOG e.V. im Gespräch darüber, wie der Täter-Opfer-Ausgleich in der Region verbessert werden könnte. Dies hatte Oberstaatsanwalt Wolfgang Thiele, Leiter der Abteilung für Jugend- und Sexualdelikte, angeregt.

Wieder Theaterprojekt für Grundschulkinder – Hände weg von Julia

Heidrun Bass, im Sozialamt verantwortlich für die Gewalt-Präventionsprojekte, teilte dem Runden Tisch mit, dass es auch in diesem Jahr wieder Aufführungen des Mathom-Theaters geben werde. Das Theaterprojekt „Hände weg von Julia“ sei mittlerweile in fast allen Grundschulen im Kreis gezeigt worden – es solle die Kinder schon sehr früh ermutigen, im richtigen Moment „Nein“ zu sagen. Die Resonanz bei den Kindern, Eltern und Pädagogen bezeichnete Bass als „erfreulich hoch“. So werde Stück für Stück das Thema sexualisierte Gewalt aus der Tabuzone geholt.

Die Fachleute am Runden Tisch Gewaltschutz:

Dem rund 25-köpfigen Fachgremium „Runder Tisch Gewaltschutz“ im Vogelsberger Kreishaus gehören Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen an: Kreisverwaltung, Bündnis für Familie, Polizei, Netzwerk gegen Gewalt, Staatsanwaltschaft Gießen, Amtsgerichte, Hessisches Sozialministerium, Hessisches Justizministerium, Weißer Ring, Haus am Kirschberg, Diakonisches Werk, Caritasverband, Deutscher Kinderschutzbund, Violeta, SMOG, ProFamilia, Lebensräume Vogelsberg, Jugend- und Drogenberatungsstelle.

Frauennotruf (Fachstelle für Frauen und Kinder in Not im Amt für soziale Sicherung): Telefon 06641/977-244.

Ihre Rechte bei Gewalt in Beziehungen und bei häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Verstoß gegen das Recht jedes Menschen auf körperliche Unversehrtheit.

Sie müssen es nicht dulden, wenn ihr Partner Sie oder ihre Kinder:

  • schlägt oder bedroht
  • beleidigt oder erniedrigt
  • zum Sex zwingt
  • daran hindert, das Haus zu verlassen
  • nicht akzeptiert, dass Sie sich trennen wollen oder  sich getrennt haben
  • belästigt, verfolgt oder terrorisiert

Sie haben das Recht auf ein Leben ohne Angst, Bedrohung oder Gewalt.

Was können Sie zu Ihrem Schutz tun?

Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie die Polizei.
Sie hat die Aufgabe, Sie (und Ihre Kinder) zu schützen. Schildern Sie der Polizei ausführlich das Vorgefallene, damit sie entsprechende Maßnahmen zu Ihrem Schutz und zur Verfolgung des Straftäters einleiten kann.
Sie kann ihn nach dem Polizeigesetz bis zu 14 Tagen aus der Wohnung verweisen oder Ihnen ermöglichen, den Tatort zu verlassen, um sich in Sicherheit zu bringen, z.B. an einen von Ihnen gewünschten Ort, zur medizinischen Versorgung oder in ein Frauenhaus.

Es besteht ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung häuslicher Gewalt, d.h. die Polizei ermittelt, selbst wenn Sie (noch) keinen Strafantrag stellen. Innerhalb von 3 Monaten können Sie den Täter anzeigen und Strafantrag stellen. Auch wenn Sie gestalkt (grenzenlos belästigt) werden, sollten Sie zur Polizei gehen. Das Gewaltschutzgesetz stärkt Ihre Rechte und Schutzmöglichkeiten bei Gewalt in Beziehungen und häuslicher Gewalt und zieht die Täter zur Verantwortung.

Sie können die Zuweisung der gemeinsam genutzten Wohnung beim Amtsgericht nach § 2 Gewaltschutzgesetz beantragen. In der Regel ist das Familiengericht Ihres Wohnbezirks zuständig. Das Gericht kann Ihnen auf jeden Fall für einen befristeten Zeitraum die alleinige Nutzung dieser Wohnung ermöglichen, auch wenn der Gewalttäter der Mieter oder Eigentümer ist.

Brauchen Sie eine schnelle Entscheidung?

Dann ist ein Eilantrag auf Schutzanordnung oder Wohnungsüberlassung der richtige Weg. Sie können diesen Antrag beim Familiengericht persönlich abgeben oder mit der Post schicken. Sie können auch einen Anwalt beauftragen. Das Gesetz bietet Ihnen auch außerhalb der Wohnung Schutz. Das Familiengericht kann nach § 1 Gewaltschutzgesetz Schutzanordnungen erteilen.

Das Gericht kann z.B. Ihrem Partner verbieten:

  • die Wohnung zu betreten
  • sich Ihnen oder der Wohnung bis auf einen bestimmten Umkreis zu nähern
  • Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten, z.B. an Ihrem Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten oder Einkauf
  • Kontakt zu Ihnen aufzunehmen, z.B. über Telefon, E-Mail, SMS oder Brief

Schildern Sie in dem Antrag auf Schutzmaßnahmen das Geschehene umfassend und detailliert:

  • Was ist wann und wo passiert?
  • Wenn möglich benennen Sie Zeugen mit Namen und Adressen.
  • Haben Sie die Polizei gerufen? Was hat sie getan? Geben Sie die Vorgangsnummer des polizeilichen Einsatzes an.
  • Wurden Sie oder die Kinder verletzt? Wie? Wenn Sie einen Arzt aufgesucht haben, fügen Sie Atteste bei.
  • Wurde Strafanzeige erstattet, geben Sie das Aktenzeichen an.
  • Wurden Sie von dem selben Täter früher misshandelt?
  • Ist der Täter vorbestraft?
  • Besitzt er eine Waffe?

Das Gericht entscheidet ohne mündliche Verhandlung oder es wird einen Termin zur Anhörung bestimmen. Sie werden zu den von Ihnen schriftlich angegebenen Geschehnissen nochmals befragt. Auch wenn es Ihnen schwer fällt, versuchen Sie die erlittene Gewalt so genau wie möglich zu beschreiben. Fürchten Sie, dass der Täter anlässlich der mündlichen Verhandlung Ihnen gegenüber gewalttätig wird, bitten Sie das Gericht vorab um Schutz. Verstößt der Täter gegen eine Schutzanordnung, macht er sich strafbar.

Sie können, je nach Gefährdungssituation, die Polizei rufen oder aufsuchen und Anzeige erstatten. Außerdem können Sie beim Gericht beantragen, dass ihm die Zahlung eines Ordnungsgeldes auferlegt wird. Eventuell haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Täter. Kinder sind durch die erlebte Gewalt immer beeinträchtigt. Sie erleben die Misshandlungen ihrer Mutter oder werden selbst Opfer von Gewalt. Streben Sie Sorgerechts- oder Umgangsrechtsregelungen gerichtlich an, ist das zuständige Jugendamt immer an diesen Verfahren beteiligt. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld solcher Beantragungen bei Gericht vom zuständigen Jugendamt beraten zu lassen.

Haben Sie Sorge, dass Sie die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht tragen können, stellen Sie gleichzeitig einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenshilfe (früher Prozesskostenhilfe). Das notwendige Formular erhalten Sie bei jedem Gericht.Achten Sie darauf, dass Sie alle geforderten Belege beifügen. Diese Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekommt der Antragsgegner nicht zu sehen. Wir möchten Ihnen Mut machen, diese Schutzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Nehmen Sie Bedrohung und Misshandlung nicht länger hin.

Möchten Sie zunächst mehr Informationen zu Ihren Fragen:

  • Will ich rechtliche Schritte zu meinem Schutz einleiten?
  • Wie soll es dann weitergehen?
  • Was ist mit den Kindern?
  • Was ist, wenn der Täter sich nicht an die gerichtlichen Anordnungen hält?
  • Die Mitarbeiterinnen der Fachstelle Frauen (und Kinder) in Not beraten Sie umfassend, vertraulich und kostenlos bei der Klärung Ihrer Situation und der Einleitung weiterer Schritte.Frauen-Notruf: Telefon 06641 977- 244.

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