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Drücker täuschen Zusammenarbeit mit ÜWAG vor

Fulda. Zahlreiche Stromkunden der Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft (ÜWAG) haben sich in den vergangenen Tagen an die ÜWAG gewandt: Haustür-Vertreter hätten ihnen angeblich günstigere Strom-Verträge aufgedrängt und versichert, dabei mit der ÜWAG zusammenzuarbeiten. Die ÜWAG weist ausdrücklich darauf hin, dass es keinerlei Zusammenarbeit mit diesen Vertretern gibt und die Kunden ein Vertragswiderrufsrecht innerhalb von 14 Tagen haben. „Wir stellen uns dem Wettbewerb – aber unlautere Geschäftspraktiken von Mitbewerbern nehmen wir nicht hin“, erklärt Dipl.-Ing. Bernhard Herber, der Leiter des Bereichs Energiewirtschaft der ÜWAG, nachdem sich zahlreiche Kunden, viele vom Aschenberg und dem Kohlhäuser Feld in Fulda, telefonisch und persönlich gemeldet hatten, um sich über das teils aufdringliche Vorgehen von Vertriebsmitarbeitern eines Münchener Unternehmens zu beschweren.

„Wir haben das Unternehmen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens abmahnen lassen und untersagen ihm, den Eindruck zu erwecken, seine Vertreter seien Mitarbeiter der ÜWAG oder im Auftrag der ÜWAG unterwegs“, erläutert ÜWAG-Bereichsleiter Herber. Insbesondere wolle die ÜWAG ihre Kunden vor den Einschüchterungsversuchen der Werber bewahren, die nach Aussage der Kunden eine Herausgabe von Zählerdaten oder Daten des bestehenden Stromvertrags verlangt hatten mit dem Hinweis, ansonsten drohe eine Strompreiserhöhung. Die Unterlassungserklärung wurde der Geschäftsführung des Münchener Unternehmens am 5. Mai 2011 zugeschickt. Diese sieht für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vor.

Sollte das Unternehmen die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen, wird die ÜWAG unverzüglich weitere rechtliche Schritte einleiten. Bereits im Februar 2011 hat das Landgericht Kassel auf Antrag der Städtischen Werke AG gegen dasselbe Unternehmen eine einstweilige Verfügung erlassen. „Die Dreistigkeit, mit der das Unternehmen praktisch in unmittelbarer Nachbarschaft mit der gleichen Masche weitermacht, ist schon kriminell“, findet Bernhard Herber.

Auch in Rostock und Halle gab es schon einstweilige Verfügungen, da auch dort versucht wurde, mit irreführenden Behauptungen eine Verbindung zum örtlichen Energieversorger zu suggerieren und so Verträge abzuschließen. „Die Häufigkeit der Vorfälle lässt den Schluss zu, dass der Vertrieb des fraglichen Unternehmens systematisch so arbeitet und sich nicht mit dem Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter herausreden kann“, sagt der ÜWAG-Bereichsleiter. Für alle, die durch die Nennung der ÜWAG getäuscht wurden und einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen haben, gibt es jedoch einen Weg zurück: Innerhalb von 14 Tagen können Haustürgeschäfte widerrufen werden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an den Vertragspartner.

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