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Sozialinformatik als Fernstudiengang in Fulda – Bewerbungsfrist ist der 15. Juli

Fulda. Die Hochschule Fulda bietet als eine der ersten Hochschulen in Deutschland ab dem kommenden Wintersemester den Fernstudiengang Sozialinformatik an. Ziel des interdisziplinären Studiengangs ist es, Spezialistinnen und Spezialisten aus dem sozialen Dienstleistungssektor oder der öffentlichen Verwaltung im Umgang mit Mensch-Maschine-Schnittstellen auszubilden. Zulassungsvoraussetzung sind die Hochschulzugangsberechtigung sowie mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung und der Nachweis einer einschlägigen studienbegleitenden Tätigkeit. Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester berufsbegleitend. Das Studium schließt mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) ab.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen nach Abschluss des Studiums über eine solide Ausbildung in den Kernkompetenzen der Angewandten Informatik und sind mit relevanten theoretischen Ansätzen und Methoden in den Sozialwissenschaften vertraut. Die möglichen Aufgabenfelder für Absolventen können von der Einführung eines neuen Datenbanksystems über die Einführung einer Kommunikationsplattform bis zur Gestaltung eines seniorengerechten Internetzugangs oder einer behindertengerechten Webseite reichen.

Der berufsbegleitende Studiengang „Sozialinformatik“ ist ein Verbundprojekt der Fachbereiche Elektrotechnik und Informationstechnik
und Sozialwesen der Hochschule Fulda und wird in Zusammenarbeit mit dem Fernstudienverbund ZFH (Zentrale für Fernstudien an Fachhochschulen) durchgeführt.

Prof. Dr. Viviane Wolff vom Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik und Prof. Dr. Gudrun Dobslaw vom Fachbereich
Sozialwesen, die den Studiengang leiten, legen großen Wert auf Praxisbezug. Wolff: „In einem viersemestrigen Softwareprojekt bearbeiten die Studierenden ein Problem aus der eigenen Einrichtung. “Gudrun Dobslaw erklärt: „Zum Kerngeschäft eines Sozialinformatikers gehört aber auch, Kommunikationstechnologien in der Sozialen Arbeit nutzbar zu machen. Dazu zählt beispielsweise der Einsatz EDV-gestützter Hilfeplanungsinstrumente, wie etwa der Integrierten Rehabilitations- und Behandlungsplan (ibrp) für Kranke.“

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