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Vogelsberger Veterinäramt empfiehlt vorsorglich: Wildvögel fernhalten, Hausgeflügel nicht mit Oberflächenwasser tränken

Vogelsbergkreis. Fast 100.000 Hühner, Puten, Enten und Gänse mussten Ende Mai / Anfang Juni diesen Jahres in Nordrhein-Westfalen wegen einer niedrig-pathogenen (= wenig krank machenden) Form der Vogelgrippe getötet werden. Trotz der niedrigen Pathogenität dieser Viren gab es in den betroffenen Beständen klinische Anzeichen in Form von Atemwegsinfektionen, verminderter Legeleistung und vermehrten Verlusten. Die hoch-pathogene Form, wie sie im Winter 2006 Deutschland heimgesucht hat, führt insbesondere in Hühner- und Putenbeständen zu massiveren klinischen Geschehen mit zahlreichen Todesfällen.

Da die Vogelgrippe in ihren verschiedenen Formen immer wieder durch Wildvögel, aber auch durch Geflügelhandel verschleppt werden kann, empfiehlt das Veterinäramt des Vogelsbergkreises folgende Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung einer Infektion in den eigenen Beständen:

  1. Wildvögel sind aus Geflügelställen, dem Futterlager sowie von den Fress- und Tränkeplätzen des Hausgeflügels fernzuhalten.
  2. Das Hausgeflügel darf nicht mit Oberflächenwasser, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
  3. Der Stall und Auslauf sollten nur, mit für diesen Zweck vorgesehene Schutzkleidung oder Einwegkleidung, betreten werden.
  4. Eine Desinfektionswanne für die Schuhsohlen am Eingang der Geflügelhaltung kann den Eintrag von Infektionskeimen aus der Umwelt in den Geflügelbestand verringern.

Alle Geflügelhalter, die insbesondere in den letzten vier bis sechs Wochen Geflügel aus den Landkreisen Gütersloh und Paderborn in Nordrhein-Westfalen oder aus einer unbekannten Brüterei zugekauft haben, sollten verstärkt auf den Gesundheitszustand und die Leistungsfähigkeit ihrer Tiere achten. Bei Verdacht auf Vogelgrippe muss sofort die zuständige Amtstierärztin / der zuständige Amtstierarzt informiert werden. Dieser entnimmt im Bestand Proben und schickt sie zur Abklärung an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor.

Je schneller nach einem Seuchenverdacht die richtigen Maßnahmen getroffen werden, umso schneller kann die Seuche wieder eingedämmt werden. Daher wird noch einmal darauf hingewiesen, dass eine rasche Anzeige des Seuchenverdachts gesetzlich vorgeschrieben und unbedingt erforderlich ist.

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