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Vorsicht Falle beim Hautkrebsscreening – AOK Hessen: Früherkennungsuntersuchung ist in jedem Falle kostenlos

Bad Homburg. Seit 2008 ist die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs für über 35jährige eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kann von jedem Allgemeinmediziner mit entsprechender Zusatzausbildung und jedem Hautarzt durchgeführt werden. Aber Achtung: Immer häufiger berichten Patienten, dass Fachärzte für das sog. Hautkrebs-Screening ein „Auflichtmikroskop“ einsetzen und gesondert in Rechnung stellen.
Die AOK Hessen warnt jetzt vor dieser Vorgehensweise: „Jeder geschulte Hausarzt und jeder Dermatologe kann verdächtige Hautveränderungen mit dem bloßen Auge erkennen. Für eine Früherkennungsuntersuchung benötigt man zunächst kein Auflichtmikroskop“, sagt Dr. Angela Smith. Die Allgemeinmedizinerin beschäftigt sich für die hessische AOK seit Jahren mit der Krebsfrüherkennung. Wenn ein Hautarzt die kostenpflichtige Spezialuntersuchung ins Gespräch bringe, sollte man zunächst die Hintergründe erfragen. „Denn falls ihm mit dem bloßen Auge eine verdächtige Veränderung aufgefallen ist, handelt es sich bei der weitergehenden Diagnostik nicht mehr um eine Früherkennungsuntersuchung.“ Entsprechend dürften dem Patienten dafür dann keine Kosten entstehen.

Keine Praxisgebühr für Früherkennung

Und noch ein Hinweis ist AOK-Ärztin Smith wichtig: „Wenn Sie nur wegen des Hautkrebsscreenings zum Haus- oder Facharzt gehen, müssen Sie keine Praxisgebühr bezahlen.“ Früherkennungsuntersuchungen seien nämlich ganz grundsätzlich von dieser Art der Zuzahlung befreit. Auch eine Überweisung werde nicht benötigt.

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