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Staatssekretärin Professor Dr. Hölscher gibt Hinweise zum Ausbildungsstart 2011

Hessen. „Der erfolgreiche Einstieg in die Berufsausbildung ist ein wichtiger Schritt im Leben junger Menschen – um dieses Ziel zu erreichen, benötigen sie verlässliche Informationen“, betont Finanzstaatssekretärin Professor Dr. Luise Hölscher und weist anlässlich des bevorstehenden Ausbildungsstarts am 1. August 2011 besonders auf die Regelungen für Arbeitnehmer und Auszubildende hinsichtlich des neuen elektronischen Lohnsteuerverfahrens hin. In jedem Jahr beginnen rund 60 Prozent aller Jugendlichen eine Ausbildung im dualen System. Viele Berufsanfänger sind derzeit damit beschäftigt, die notwendigen Unterlagen für ihre Ausbildung und für die Lohnabrechnung bereit zu stellen. „Uns erreichen viele Anfragen zum Lohnsteuerabzug über das Internet“, so Staatssekretärin Hölscher. Was ändert sich also für Arbeitnehmer und welche Regelungen gelten speziell für Jugendliche, die in diesem Jahr eine Ausbildung beginnen?

Nimmt ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2011 ein neues Arbeitsverhältnis auf und ist nicht im Besitz einer Papier-Lohnsteuerkarte, stellt ihm das Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus (so genannte Ersatzbescheinigung). Ledige Arbeitnehmer, die in diesem Jahr eine Ausbildung als erstes Dienstverhältnis beginnen, benötigen jedoch keine Ersatzbescheinigung. Auf diese Erleichterung weist Staatssekretärin Hölscher vor dem Ausbildungsstart besonders hin: „

Der Gang zum Finanzamt ist in diesen Fällen nicht notwendig. Dadurch werden Bürger und Finanzverwaltung gleichermaßen entlastet.“ Der Ausbildungsbetrieb kann die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I berechnen, wenn der Auszubildende seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

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