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Kreiswahlleiter Dr. Wingenfeld: „Auch Städter wählen den Landrat“

Fulda. An vielen Straßenrändern im Landkreis Fulda stehen Plakate, die auf die Landratswahl am übernächsten Sonntag aufmerksam machen. Das gilt nicht nur für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sondern gerade für das Stadtgebiet von Fulda. Deshalb taucht immer wieder die Frage auf, wie es sich mit der Landratswahl in der Stadt Fulda verhält. Kreiswahlleiter Dr. Heiko Wingenfeld nimmt dies zum Anlass für eine Klarstellung, zumal er durch verstärkte Nachfragen von interessierten Bürgern beim Kreiswahlbüro festgestellt hat, dass in der Bevölkerung eine gewisse Unkenntnis herrsche, ob auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fulda den Landrat mitwählen könnten.

Irrtümlicherweise sei immer wieder die Annahme zu hören, dass in Fulda nur der Oberbürgermeister gewählt werde und man deswegen nicht zur Landratswahl zu gehen brauche. „Selbstverständlich findet die Landratswahl am 4. September auch in der Stadt Fulda statt.“ Die Stadtbewohner sollten bei der bevorstehenden Landratswahl von ihrem Wahlrecht ebenso wie die übrige Kreisbevölkerung fleißig Gebrauch machen, denn eine hohe Wahlbeteiligung unterstreiche die demokratische Legitimität des Amtes, betont Dr. Wingenfeld, der darauf verweist, dass bei der letzten Landratswahl vor sechs Jahren die Wahlbeteiligung in der Stadt Fulda um über sieben Prozent niedriger als im Landkreis gelegen hat. Insgesamt sind am 4. September rund 170.000 Bürgerinnen und Bürger (auch aus den EU-Mitgliedsländern) wahlberechtigt, davon knapp 50.000 in der Stadt Fulda.

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