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Ärger über dubiose Stromanbieter in der Region – ÜWAG weist auf Widerrufsrecht hin und bietet Beratung

Fulda. Bei der ÜWAG häufen sich derzeit Anfragen verunsicherter Stromkunden, die von Haustürgeschäften vermeintlicher Billigstrom-Anbieter in der Region berichten. Wie der regionale Energieversorger mitteilt, fühlten sich viele Kunden durch die Haustürvertreter zu Vertragsabschlüssen gedrängt, die sie bei genauerem Hinsehen nicht getätigt hätten. Die ÜWAG verweist auf das gesetzliche Widerrufsrecht und berät Betroffene über die Möglichkeiten, die ungewollten Verträge rückgängig zu machen.

So geben sich die Haustürvertreter oft fälschlicherweise als Mitarbeiter der ÜWAG aus und behaupten, dass nach Abschluss eines neuen Stromliefervertrags der Strom und die Abrechnung weiterhin von der ÜWAG kämen. Es würde sich also für den ÜWAG-Kunden nichts ändern. Anschließend lassen sich die dubiosen Stromanbieter oft noch eine alte Rechnung zeigen, um so an die Vertragsdaten der ÜWAG-Kunden zu kommen. Andere unseriöse Vertreter suggerieren ihrem Gegenüber, dass die ÜWAG ab Oktober ihre Strompreise erhöhen würde und nur noch am jetzigen Tag die Möglichkeit bestehe, einen Vertrag zum alten Preis abzuschließen.

Die ÜWAG distanziert sich in schärfster Form von diesen Anbietern, die mit hinterlistigen Methoden und Lügen versuchen, ÜWAG-Kunden abzuwerben und ihnen einen neuen Vertrag aufzudrängen, bei dem sie in den allermeisten Fällen sogar einen höheren Strompreis zahlen müssten. „Natürlich stellen wir uns als Energieversorger dem Wettbewerb am Strommarkt, doch diese „Geschäftspraxis“ hat mit seriösem Wettbewerb nichts zu tun. Generell raten wir dazu, die Angebote im Rahmen von Haustürgeschäften genau zu prüfen und im Zweifel auf den Vertragsabschluss zu verzichten“, so der ÜWAG-Bereichsleiter Energiewirtschaft Dipl.-Ing. Bernhard Herber. „Seriöse Anbieter setzen nicht auf Lockvogel-Angebote und ermöglichen ihren Kunden eine angemessene Bedenkzeit.“

Wer dennoch einen Vertrag unterschrieben habe, an den er oder sie nachträglich nicht gebunden sein möchte, habe, wie bei allen Haustürgeschäften, ein Widerrufsrecht. Mit einem schriftlichen Widerspruch an den Vertragspartner kann der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht werden. Entsprechende Vordrucke sind im ÜWAG-Kundenzentrum oder bei der Verbraucherzentrale in Fulda erhältlich.

Angesichts zunehmender Berichte über aggressive und unlautere Methoden von unseriösen Strom-Werbern rät Herber den Stromkunden in Osthessen dazu, besonders aufmerksam zu sein. Betroffene bittet er, sich mit der ÜWAG in Verbindung zu setzen. „Wir sehen es als unsere Verpflichtung an, die Stromkunden in der Region vor Betrügern zu bewahren. Wir sind aber, um aktiv werden zu können, auf die Hinweise der betroffenen Bürger angewiesen“, so Herber. Er verweist dabei auf das Servicetelefon der ÜWAG mit der Nummer 0661 12-100.

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