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Die elektronische Lohnsteuerkarte startet

Wiesbaden. Steuerzahler können gespeicherte Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen / Freibeträge sind für das Jahr 2012 neu zu beantragen. In den kommenden Wochen werden bundesweit rund 35 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer per Post über ihre ab dem 1. Januar 2012 gültigen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) informiert. Ab Mitte Oktober bis Anfang November erhalten die hessischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Mitteilungsschreiben. Die Mitteilung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereitet den Umstieg auf die „elektronische Lohnsteuerkarte“ am 1. Januar 2012 vor. „Damit wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte nach über 80 Jahren durch ein elektronisches Verfahren ersetzt“, teilte Finanzstaatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher in Wiesbaden mit.

Ab dem nächsten Jahr werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert, den Arbeitgebern zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und nicht mehr wie bisher von den Gemeinden als Lohnsteuerkarte ausgegeben. Der Vorteil: Künftig wird die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden durch das papierlose Verfahren erheblich vereinfacht. „Damit gehen wir einen weiteren Schritt hin zu einer modernen Verwaltung“, betonte die Staatssekretärin. Die Lohnsteuerdaten werden unter strikter Beachtung des Datenschutzes gespeichert und übermittelt.

Die in dem Schreiben stehenden Lohnsteuerabzugsmerkmale, die unter anderem von den Gemeinden an die Steuerbehörden übermittelt wurden, sollten auf ihre Richtigkeit überprüft werden, damit es zu Beginn des kommenden Jahres nicht zu einem unzutreffenden Lohnsteuerabzug kommt. Sollten die ELStAM Unrichtigkeiten aufweisen, können sich die Betreffenden an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Freibeträge neu beantragen!

Im Gegensatz zum Jahreswechsel 2010/2011 werden vorhandene Freibeträge diesmal nicht automatisch für 2012 berücksichtigt. Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sollten daher bis zum Jahresende neu beantragt werden, damit sie ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden können. Antragsformulare sind in den Finanzämtern erhältlich, können aber auch über das Internet (https://www.formulare-bfinv.de oder www.hmdf.hessen.de) abgerufen werden. Damit mögliche Wartezeiten in den Finanzämtern vermieden werden können, empfiehlt es sich, die Anträge über den Postweg einzureichen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Pauschbeträge für behinderte Menschen in Anspruch nehmen, werden aus technischen Gründen in einem zweiten Schreiben über dieses Lohnsteuerabzugsmerkmal informiert. Sie müssen zunächst nichts weiter veranlassen. Die diesbezüglichen Schreiben werden voraussichtlich im November versandt. „Wir haben im Internet ein umfassendes Informationsangebot zur elektronischen Lohnsteuerkarte geschaffen. Unter www.hmdf.hessen.de oder www.elster.de finden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber umfassende Auskünfte rund um das neue Verfahren und auch Antworten zu häufig gestellten Fragen (sogenannte FAQ)“, ergänzte Staatssekretärin Hölscher abschließend.

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