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Embryonale Stammzellenforschung: Europäisches Gericht zieht enge Grenzen

Fulda. Höchstes Europäisches Gericht verbietet Patente auf Verfahren, die embryonale Stammzellen zerstören. Die europäischen Richter in Straßburg haben der Stammzellforschung deutliche Grenzen aufgezeigt: Patente auf ein Verfahren mit menschlichen Stammzellen können nicht angemeldet werden, wenn dies die Zerstörung eines Embryos erfordere, urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg.

Dazu sagt der Bundestagsabgeordnete Michael Brand: „Das ist ein großer Sieg für die Menschlichkeit und den Schutz des menschlichen Lebens, hier des ungeborenen Lebens, vor einem unwürdigen, schlicht profitorientierten Zugriff. Patentschutz für embryonale Stammzellen erreichen zu wollen, wäre nicht mehr Forschung für den Menschen, sondern striktes Verfolgen wirtschaftlichen Profits – das wäre bei embryonalen Stammzellen eine Perversion. Der Europäische Gerichtshof hat hiermit klare Grenzen gesetzt und ein stabiles Bollwerk errichtet, wodurch Geborene wie Ungeborene geschützt werden.“

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