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Kein Mediationsverfahren für die B 87n – Verkehrsminister lehnt Antrag des Vereins Natur- und Lebensraum Rhön ab

Rhön. Im Zusammenhang mit den Diskussionen um „Stuttgart 21“ hatte Hessens Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung angeregt, für künftige Infrastrukturprojekte umfangreichere Bürgerbeteiligungen durchzuführen. Der Verein Natur- und Lebensraum Rhön als Träger- und Förderverein für den hessischen Teil des Biosphärenreservats Rhön hatte daraufhin ein so genanntes Mediationsverfahren für die B 87n beantragt. Dies wurde jetzt von Staatsminister Posch abgelehnt. In einem Schreiben an den Verein Natur- und Lebensraum Rhön schreibt Posch, dass eine Trassenführung als Vorzugsvariante ermittelt worden sei, die unter anderem deshalb die Eingriffe in den Naturraum minimiert, weil sie auf hessischer Seite in großen Teilen des Verlauf der heutigen Landesstraße 3174 aufnehme und sich im Thüringer Abschnitt auf den Ausbau der Landesstraße 1124 einschließlich des Baus von Ortsumgehungen konzentriert.

„Ein Mediationsverfahren ist auf ein konsensuales Ergebnis ausgerichtet, welches im weiteren Planungsprozess dennoch dem rechtsstaatlichen Abwägungsgebot unterworfen ist. Eine Einschränkung dieses Abwägungsgebotes und des Planungsermessens im Planfeststellungsverfahren durch die Mediationsergebnisse ist aus rechtsstaatlichen Gründen auszuschließen“, begründet Posch. In Anbetracht des fortgeschrittenen Planungsstandes der B 87n sei eine Mediation mit dem Anspruch einer ergebnisoffenen Lösung für die Gesamttrasse daher unrealistisch und nicht zielführend. Vielmehr biete es sich an, im Rahmen der konkreten Entwurfsplanung für die einzelnen Abschnitte vor Einleitung der Planfeststellungsverfahren Abstimmungsgespräche auf der Fachebene zu führen, um die Anliegen des Vereins Natur- und Lebensraum Rhön im Planungsprozess angemessen einfließen lassen zu können.

Das Forum Naturschutz & Kulturlandschaft im Verein Natur- und Lebensraum Rhön hatte die Beantragung eines Mediationsverfahrens für die B 87n unter anderem damit begründet, da insbesondere das gewählte Verfahren des Landes Hessen zur abschnittsweisen Realisierung des Straßenbauvorhabens teilweise im Rahmen von Bebauungsplänen eine erforderliche umfangreiche Einbeziehung betroffener Bürger und eine Beachtung komplexer Zusammenhänge vermissen lasse. Insbesondere das Biosphärenreservat Rhön als Modellregion für nachhaltige Entwicklung sollte hierbei jedoch beispielhaft vorangehen, hatte der Verein angeregt.

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