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Straßenverkehrsbehörde: „Kennzeichen mit HÜN können nicht ausgegeben werden“

Fulda.  Nach der gültigen Rechtslage ist es nicht möglich, Fahrzeuge im Landkreis Fulda auf das Kennzeichen HÜN zuzulassen. Mit dieser Klarstellung hat der Fachdienst Verkehr der Kreisverwaltung auf missverständlichen Äußerungen reagiert, wonach jeder, der dies möchte, ein Kennzeichen HÜN erhalten und sein Fahrzeug entsprechend ummelden könnte.

Eine solche Möglichkeit sehe die Fahrzeugzulassungsverordnung nicht vor, bei der es sich um eine Bundesverordnung handele, die auf Bundebene erst geändert werden müsste. Die Landkreise als Zulassungsbehörden hätten in dieser Frage nach derzeitiger Rechtslage keinerlei Entscheidungsbefugnisse oder Ermessensspielräume. Solange die bundesrechtliche Regelung gelte, ergebe sich für die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Fulda kein Handlungsbedarf.

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