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Landrat und Bürgermeister: Naturlandschaft erhalten

Lauterbach. Im Bereich der „Kirschenallee“ südlich von Lauterbach wurde vor Kurzem eine  Informationstafel eingeweiht. Landrat Rudolf Marx, Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller und Gertrud Fuchs (Regierungspräsidium, Obere Naturschutzbehörde, Dezernat Naturschutz) wiesen auf die Besonderheit dieses Gebiets hin. Die Tafel stellt in übersichtlicher Weise die besondere Schutzwürdigkeit dar. Die „Kirschenallee“ ist eine Teilfläche des FFH-Gebiets „Magerrasen bei Lauterbach und Kalkberge bei Schwarz“, das zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 gehört. Neben dem Aspekt der Streuobstwiese mit Kirsch- und Apfelbäumen, steht hier vor allem der Schutz und die Pflege des dort vorzufindenden Halbtrockenrasens mit seinen selten gewordenen Pflanzen- und Tiergesellschaften im Mittelpunkt, erläuterte Cornelia Kaufmann vom Amt für den ländlichen Raum in der Vogelsberger Kreisverwaltung.

Amtsleiter Karl-Peter Mütze möchte mit der Information „die Neugier bei der Bevölkerung wecken“. Bürgermeister Vollmöller freute sich, dass hier insbesondere die jüngere Generation Gelegenheit erhalte, fachliche Hintergründe zu erfahren. Landrat Marx und RP-Vertreterin Fuchs lobten die gute Kooperation von Regierungspräsidium und Kreisverwaltung. Der Dank galt dem städtischen Bauhof für die Errichtung der Tafel, die in Abstimmung mit Kurt Frey von der Naturlandstiftung aufgestellt worden war.

Zeitgleich mit der Gebietstafel für die „Kirschenallee“ wurden noch drei weitere Infotafeln im Vogelsbergkreis installiert, nämlich am Kalkberg bei Schwarz, sowie zwei Tafeln für das FFH-Gebiet „Talauen bei Herbstein“. Die Aufstellung und Befestigung der vier Tafeln erfolgte in Zusammenarbeit mit Hessen Forst und den einzelnen Gemeinden, in diesem Fall durch den Bauhof der Stadt Lauterbach. Die Finanzierung wurde durch das Regierungspräsidium Gießen sichergestellt.

Mit den Tafeln soll die Bevölkerung über außergewöhnliche und häufig sogar einzigartige Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten im Offenland, im Wasser sowie in Waldbereichen informiert werden. Um den guten Zustand dieser schützenswerten Bereiche zu erhalten und gegebenenfalls in der Zukunft noch zu verbessern, werden Maßnahmenpläne für diese FFH-Gebiete erstellt, in denen die geeigneten Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen für die Flora und Fauna festgehalten werden. Für den Vogelsbergkreis werden Maßnahmenpläne über 6.600 Hektar Offenland vom Amt für den ländlichen Raum, in Abstimmung mit den Bewirtschaftern, den Naturschutzverbänden, den Kommunen und weiteren zuständigen Behörden erarbeitet.

Frau Fuchs betonte, das Schutzgebietssystem NATURA 2000 habe das Ziel, das europäische Naturerbe mit seinen gefährdeten Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) seien hierfür die Grundlage. Auf dem Gebiet des Regierungsbezirks Gießen befänden sich knapp 60.000 Hektar FFH-Gebiete und 105.000 Hektar Vogelsschutzgebiete.

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