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Ausbau Petersberger Straße – Blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt fühlen sich diskriminiert

Fulda. Der im Frühjahr dieses Jahres abgeschlossener Umbau der Petersberger Straße führte bei den Fußgängern zu veränderten Verkehrssituationen, die besonders den Fußgängern mit Mobilitätsbehinderungen zu schaffen macht. Bei einer Testbegehung von blinden und sehbehinderten Mitgliedern der Interessengemeinschaft barrierefreies Fulda e.V. (IGbFD), die bereits im April diesen Jahres stattfand, wurden schwerwiegende bauliche Mängel festgestellt und diese öffentlich reklamiert. Bisher habe der Baulastträger das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Fulda keine Schritte unternommen, diese Mängel zu beseitigen, berichtet die IGbFD.

Der ASV hätte zwar am 11.05.2011 öffentlich erklärt, dass die Querungsanlagen der Fußgänger nach DIN-Vorgaben und Regelwerken eine „Unbehinderte Mobilität“ gewährleisten, aber trotzdem bereit sei einen Dialog mit dem IGbFD zu führen. Dieser Dialog zwischen ASV, Stadt und dem IGbFD sei allerdings erst nach drei Monaten zustande gekommen.

In einer Bilddokumentation vom „Ingenieurbüro Barrierefreien Planen und Bauen Fulda“ wurde das Gegenteil bewiesen. Der ASV gestand nun Koordinierungsfehler ein, die während der Bauausführung entstanden und versprach die Verkehrsanlagen zu prüfen und die baulichen Mängel zu beseitigen. Wiederum seien drei Monate vergangen und nichts habe sich bewegt. „Die Fuldaer blinden und sehbehinderten Bürger fühlen sich im Stich gelassen und diskriminiert“, heißt es in der Pressemitteilung der IGbFD. Auch die Stadtverwaltung, die für die Gehwege zuständig ist, halte sich zur übergeordneten Behörde diskret zurück, weil die Stadt sonst die Kosten der Mängelbeseitigung vom ASV aufgetragen bekämen.

„Eine Liste von minimalen Regulierungen der Baufehler hat der IGbFD zusammengestellt“, sagt Hanns-Uwe Theele, 1. Vorsitzender des Vereins. Nicht nur sehgeschädigte Personen seien von den Mängeln betroffen, sondern auch die vielen ältere Menschen und Kinder stoßen sich an den im Gehweg stehenden grauen Verkehrspfosten. Rollstuhl- und Rollatornutzer benutzen nicht die für sie vorgesehen Bordsteinabsenkung, weil dort zum Teil Ampelmasten stehen.

Barrierefreiheit ist in den Gesetzen festgeschrieben und muss sich auch in Fulda durchsetzen. „Man darf nicht vergessen, dass Mobilitätsbehinderte vor allem Sicherheit brauchen, wenn sie sich draußen bewegen“, sagt Theele und betont: „Unbehinderte Mobilität“ muss „Barrierefreie Mobilität“ bedeuten und erwartet, dass umgehend unter Bezug der Normen und Regelwerke Nachbesserungen erfolgen, um diese unerträglichen Zustände schnellstmöglich zu beseitigen.

Weiterhin fordert er den Behindertenbeauftragten der Stadt Fulda auf, sich umgehend der Sache persönlich anzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheitsmängel abgestellt würden. „Wenn die Stadt die Umsetzung eines Behindertenbeirates seit Oktober 2010 nicht hinauszögern würde, könnten Mängel und Sicherheitsrisiken dieser Art schon längst auf ein Minimum reduziert sein“, sagt Theele. Stattdessen prüfe und verzögere man seit mehr als einem Jahr die Umsetzung eines  Behindertenbeirates und nehme somit weitere Mängel und die Gefährdung der Bürger in Fulda fahrlässig in Kauf.

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