Logo

Sozialminister Stefan Grüttner zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes

Offenbach. Hessen wird sich dafür einsetzen, dass die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten novelliert werden. „Wir wollen, dass es zwischen den beiden Berufen der Psychologischen Psychotherapeutin bzw. des Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin bzw. des Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten keine qualitativen Unterschiede in Bezug auf die Zugangsvoraussetzungen gibt“, erklärte Sozialminister Stefan Grüttner anlässlich des 19. Deutschen Psychotherapeutentags in Offenbach. Da das Bundesgesundheitsministerium das Novellierungsverfahren zum Psychotherapeutengesetz zurückgestellt hat, wird Grüttner noch in diesem Jahr ein Gespräch auf den Fachebenen von Kultusministerkonferenz und Bundesgesundheitsministerium und der Arbeitsgemeinschaft Berufe des Gesundheitswesens suchen.

„Die hohe Qualität der Ausbildung muss erhalten bleiben“, so der Sozialminister, denn es sei ein Anstieg bei der Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung zu erwarten. „Der globale und rasante Wandel in der Arbeitswelt, neue Herausforderungen und Belastungen, das Anwachsen von Problemen und Schwierigkeiten, mit denen der Mensch allein nicht fertig wird, dies alles führt zu einer wachsenden Zahl psychisch kranker Menschen. Burn-out-Syndrom, Magersucht oder Depressionen sind Krankheitsbilder mit zunehmender Tendenz“, erklärte er.  Wichtig sei, so Stefan Grüttner, eine weitere Enttabuisierung der Psychotherapie in der Bevölkerung zu erreichen. Es sei vollkommen normal und wichtig, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Unstrittig sei auch, so der Sozialminister, dass der Bedarf an ambulanter psychotherapeutischer Behandlung nicht gedeckt ist. Dies belegten schon die langen Wartezeiten auf einen Behandlungstermin. Daher hat Hessen auch im Bundesrat einen Antrag zum unterstützt, nach dem im von der Bundesregierung geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetz ergänzt werden soll, dass bei der Anpassung der Verhältniszahlen „der zwischenzeitlich gestiegene Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen besonders zu berücksichtigen“ ist.

Categories:

Alle Nachrichten, Gesundheit & Medizin