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Die Stadt Fulda ist für die Winterdienstsaison gut vorbereitet: Lagerkapazitäten für Streugut erhöht

Fulda (cp). „Das Fuldaer Betriebsamt ist für die kommende Winterdienstsaison gut gewappnet“, betont Oberbürgermeister Gerhard Möller. Aufgrund der harten Winter in den vergangenen zwei Jahren wurde eine neue Streuguthalle gebaut, in der insgesamt ca. 900 t Salz und/oder Splitt eingelagert werden können. Bereits im vergangenen Jahr hat die Stadt Fulda durch eine bauliche Maßnahme die Kapazität des alten Salzlagers um ca. 30 % erhöht. Somit stehen für den kommenden Winter nun ca. 1.400 t Salz und 800 t Splitt zur Verfügung.

„Wenn die zu erwartenden Winter einigermaßen kontrollierbar verlaufen, können mögliche Lieferengpässe der Salz produzierenden Unternehmen mit der eigenen Bevorratung künftig selber kompensiert werden“, erklärt Stadtbaurätin Cornelia Zuschke. Damit einher geht nach Aussage Möllers ein finanzieller Vorteil, da der Lagerbestand dank Frühbezugspreise so aufgestockt werde, dass man in den Wintermonaten kein überteuertes Streugut mehr nachkaufen müsse. „Aber eins steht fest, das Wetter ist unbeeinflussbar“, so die Stadtbaurätin.

Winterdiensteinsätze

Auch die Mitarbeiter des städtischen Betriebsamtes sind gut vorbereitet, um die Fuldaer Bürger sicher durch den Winter zu begleiten. Insgesamt fünf Einsatzleiter wechseln sich wöchentlich in der Leitung des Winterdienstes ab, kontrollieren im Bedarfsfall täglich Streckenabschnitte und koordinieren notwendige Winterdienst-Einsätze. In der Regel sollte der erste große Einsatz im Fahrbahnwinterdienst vor dem Beginn des Berufsverkehrs erfolgen. In den meisten Fällen gelingt dies, aber leider kommt es auch vor, dass starke Schneefälle oder Eisglätte erst gegen vier oder fünf Uhr morgens auftreten. Viele Autofahrer sind dann verärgert über teilweise nicht geräumte Straßen. Sie sollten aber bedenken, dass auch die Einsatzkräfte erst zu ihrer Dienststelle gelangen müssen, bevor mit den Räum- und Streudiensten begonnen werden kann. „Wir raten zu Beginn der Winterzeit jedem Verkehrsteilnehmer, rechtzeitig die Winterreifen auf seine Fahrzeuge zu montieren und sich den winterlichen Straßenverhältnissen entsprechend anzupassen“, so das Team vom Betriebsamt der Stadt. Zudem bittet die Stadtbaurätin um Verständnis, wenn es witterungsbedingt mal nicht so läuft, wie man es von den Sommermonaten her gewohnt ist.

Gesetzliche Regelungen

In der Stadt Fulda ist das Reinigen und Schneeräumen der Wege durch die „Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Fulda“ verbindlich geregelt. Gleichzeitig wird mit der Satzung die Verpflichtung zum Reinigen und Schneeräumen auf die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen. Die Verpflichtungen zum Räumen und Streuen der Wege gelten täglich, morgens vor Einsetzen des Hauptberufsverkehrs, spätestens jedoch ab 7 Uhr und enden abends mit dem Ende des allgemeinen Tagesverkehrs – gehen aber mindestens bis 20 Uhr. An Samstagen beginnen die Verpflichtungen morgens spätestens ab 8 Uhr, an Sonn- und Feiertagen spätestens ab 9 Uhr. Die Eigentümer haben die Gehwege entlang ihrer Grundstücke in einer Breite von mindestens 1 Meter vom Schnee zu räumen. Bei Schnee- und Eisglätte sind die zu räumenden Flächen mit Sand, Splitt oder einem ähnlichen abstumpfenden Material so zu bestreuen, so dass sie von Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden können. Streusalz darf auf Gehwegen und im Wurzelbereich von Bäumen grundsätzlich nicht verwendet werden, so die Gesetzeslage. Gehwege, die an städtischen Grundstücken liegen, werden von städtischen Mitarbeitern geräumt. Für den städtischen Gehwegwinterdienst stehen ca. 90 Mitarbeiter, 18 kleine LKW und 26 kleine Streu- und Räumfahrzeugen zur Verfügung. Die Streufahrzeuge des Gehwegwinterdienstes sind mit Schneepflügen sowie mit Streuern für die Splittstreuung auf Gehwegen ausgerüstet.

Fahrbahnwinterdienst

Die Straßen der einzelnen Bezirke im Stadtgebiet Fulda werden von fünf Lastkraftwagen mit modernen Winterdiensteinrichtungen bedient. Die Straßen der Stadt sind bezüglich der Winterdiensteinsätze in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt: Bei Glatteis werden alle Straßen der 1. und 2. Dringlichkeit mit Feuchtsalz bestreut. Die Feuchtsalzstreuung wird von der Stadt Fulda seit etwa 20 Jahren eingesetzt und hat sich bestens bewährt. Durch die Anfeuchtung des Salzes mit einer Magnesiumchloridlösung können bis zu 25 % Streumaterial eingespart werden. Die Straßen der 3. Dringlichkeit – alle Wohnstraßen unter 10 % Steigung – werden bei einer räumfähigen Schneehöhe nachrangig geräumt. Aus Umweltschutz- und Kostengründen wird hier auf eine Salzstreuung verzichtet.

Information und Auskunft

Ausführliche Informationen zum Thema Winterdienst und Straßenreinigung finden Sie in der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Fulda. Sie erhalten diese im Bürgerbüro, im Betriebsamt und im Internet unter www.fulda.de.

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