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Ohne Jobverlust durch den Winter – Durchgehende Beschäftigung durch Saison-Kurzarbeitergeld

Bad Hersfeld. Das Saison-Kug hat zum Ziel, Arbeitnehmer bei saisonalen (witterungsbedingten), aber auch bei konjunkturell bedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern sie im Betrieb zu halten und damit die Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren. Es wird in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März gezahlt. Und zwar für Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks und des Garten- und Landschaftsbaus. In Betrieben des Gerüstbaus begann die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November und endet ebenfalls am 31. März. Das Saison-Kug kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst wurde. Finanziert wird das Saison-Kug aus der Arbeitslosenversicherung. „Arbeitgeber können so ihre Mitarbeiter in der Schlechtwetterzeit weiterbeschäftigen und müssen sie nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen.

Eingearbeitete Fachkräfte bleiben dem Unternehmen also erhalten, was die Personalsuche im Frühjahr erspart“, erläutert Matthias Oppel, Leiter der Bad Hersfelder Arbeitsagentur, die Vorzüge dieser Lohnersatzleistung. Das Saison-Kug lasse auch die Möglichkeit offen, im Winter kleinere Aufträge oder Nachbesserungen mit dem bewährten Personal auszuführen. Das Saison-Kurzarbeitergeld entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes. Für jede Ausfallstunde erhalten kinderlose Arbeitnehmer 60 Prozent und Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent des pauschalierten Nettolohnes. In der Regel wird das Saison-KUG von der ersten Ausfallstunde an gewährt. Im Sommer angesammelte Arbeitszeitguthaben müssen jedoch zuvor aufgebraucht werden, soweit diese nicht geschützt sind. Den Arbeitnehmern werden finanzielle Anreize in Form von Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld gewährt. Die Antragstellung erfolgt durch die betroffenen Betriebe bei der Arbeitsagentur.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de >Unternehmen > Finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld > Saison-Kurzarbeitergeld. Auch die Anträge und Merkblätter können hier abgerufen werden. Arbeitgeber können sich darüber hinaus von der Arbeitsagentur beraten lassen.

Kontakt
Tel.: 01801 66 44 66*
*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min

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