Logo

Morgen beginnen Blauzungenimpfungen

Fulda. Die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung hat alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter im Landkreis Fulda angeschrieben, um ihnen letzte Informationen zu der am Dienstag beginnenden Impfung gegen die Blauzungenkrankheit zu geben.

Die Schreiben müssten laut Behörde am Samstag eingegangen sein. (Spätester Termin wäre der Montag.) Sollte ein Tierhalter das Schreiben nicht erhalten haben, könne dies daran liegen, dass sein Bestand bislang nicht registriert ist. Er sollte sich daher umgehend mit der Veterinärbehörde in Verbindung setzen.

Nach der EG-Verordnung zur Blauzungenbekämpfung sind alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen verpflichtet, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Ab Montag wird der Impfstoff an die Veterinärbehörde des Landkreises Fulda ausgeliefert. Von dort erfolgt die Ausgabe an diejenigen Tierärzte, die zuvor für die Impfung in einem bestimmten Bezirk ausgewählt wurden. Die Tierhalter sollten sich unverzüglich mit der für sie zuständigen Tierarztpraxis in Verbindung setzen, um einen Termin für die Impfung zu vereinbaren.

Die Veterinärbehörde weist darauf hin, dass die Liste der beauftragten Tierärzte als vorläufig anzusehen sei. So könnte es passieren, dass bestimmte Tierärzte nur unter einer Gemeinde auftauchen, obwohl sie auch Betriebe in angrenzenden Gemeinden betreuen. In Zweifelsfällen sollten die Tierhalter ihren Hoftierarzt fragen. Er weiß dann, wann, wo und von wem impft wird. Auch ist es zur reibungslosen Durchführung der Impfung unbedingt erforderlich, die Tiere tatsächlich zu dem vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort aufzustellen.

Die Kosten für den Impfstoff teilen sich in Hessen das Land und die Tierseuchenkasse. Lediglich die Kosten für die Impfung durch den Tierarzt sind vom Tierhalter zu tragen, wobei die Tierseuchenkasse zu den Impfgebühren eine Beihilfe von 0,60 Euro pro Schaf und Ziege sowie einem Euro pro Rind gewährt. Sollte es zu Impfschäden kommen, die über das normale Maß wie kurzzeitige geringe Schwellungen an der Injektionsstelle und/oder leichte Temperaturerhöhungen hinausgehen, leistet die Tierseuchenkasse Entschädigungszahlungen.

Categories:

Alle Nachrichten