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VPB erinnert: Kein Feuerwerk nahe Fachwerkhäusern

Berlin. Silvesterraketen verursachen jedes Jahr Unfälle und Brandschäden. Deshalb ist das Abfeuern von Raketen in der Nähe von Fachwerk- und Reetdachhäusern laut 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) zum Jahreswechsel.
Darüber hinaus dürfen Feuerwerkskörper auch nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen gezündet werden. Manche Städte haben Feuerwerkskörper auch aus ihren Altstädten verbannt. Damit soll die historische Bausubstanz geschützt werden. Wer leichtfertig Feuerwerkskörper oder gar nicht zugelassene Pyrotechnik abfeuert, der haftet für die Schäden, die dabei entstehen.

Verursacht eine Rakete trotz aller Sorgfalt Schäden an einem Gebäude, bezahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden oder die Gebäudeversicherung des Hausbesitzers. Vorausgesetzt, er ist entsprechend versichert. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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