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Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Fulda wird fortgeschrieben

Landkreis Fulda. Als Rettungsdienstträger hat der Landkreis Fulda die Aufgabe, eine bedarfsgerechte, wirtschaftliche und dem aktuellen Stand von Medizin und Technik entsprechende Versorgung der Bevölkerung in der Notfallversorgung und bei Krankentransporten zu gewährleisten. Hierfür stellt der Landkreis einen Bereichsplan auf, die den Rettungsdienstbedarf gemäß den Anforderungen des Landes Hessen festlegt. Mit der jetzt vom Kreisausschuss beschlossenen Fortschreibung des Bereichsplans für den Rettungsdienstbereich Fulda kann die rettungsdienstliche Versorgung im Landkreis deutlich verbessert werden.

Im Vorjahr brachte der Landkreis mit Hilfe eines anerkannten externen Fachberaters eine umfangreiche Untersuchung der Rettungsdienstorganisation auf den Weg. Bei der Auswertung sämtlicher relevanter Leitstellendaten aus dem Jahr 2010 ging es vor allem um die Frage, ob und in welchem Maß die vorgegebenen landeseinheitlichen Hilfsfristen von 10 beziehungsweise 15 Minuten erreicht werden. Die Ergebnisse zeigen, dass zusätzliche Wachen, Fahrzeuge und Mitarbeiter notwendig sind, um die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes weiter auszubauen. Dies gilt insbesondere für die ländlichen Kreisgebiete. Auf Vorschlag von Vize-Landrat Dr. Heiko Wingenfeld wurde in der letzten Kreisausschusssitzung beschlossen, die erforderlichen Maßnahmen zeitnah umzusetzen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen vor allem eine Verlegung der Rettungswachen in Hünfeld und Eiterfeld an strategisch günstigere Standorte, die Einrichtung einer Wache in Hofbieber sowie eine Erhöhung der sogenannten Vorhaltestunden im Umfang von umgerechnet etwa zehn Vollzeitstellen. Darüber hinaus sollen weitere Anpassungen wie beispielsweise die Aufnahme des Intensivtransportwagens in den Bereichsplan erfolgen. Der Zeitplan sieht vor, dass ab dem 1. Juli 2012 die Vorhaltestunden erhöht und spätestens zum 1. Januar 2013 die Rettungswachen verlegt werden, bevor im kommenden Jahr eine erneute Überprüfung stattfinden soll. Die Krankenkassen als Kostenträger haben den beschlossenen Änderungen zugestimmt.

Erster Kreisbeigeordneter Dr. Wingenfeld betont, dass der Bereichsplan kein statisches Gebilde sei, sondern regelmäßig fortgeschrieben werden müsse, um den sich verändernden Bedingungen in der Bevölkerung-, Siedlungs-  und Verkehrsentwicklung gerecht zu werden. Diesmal habe man eine grundlegende Überprüfung vorgenommen, wobei deutliche Optimierungspotentiale gerade im Hinblick auf die Einhaltung der Hilfsfristen zu Tage getreten seien, was alle Beteiligten anerkannt hätten. Dies gelte auch für die im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen sowie die Krankenkassen, bei denen die Hauptverantwortung liege, dass die sich aus dem Mehrbedarf ergebenden Maßnahmen logistisch und finanziell umgesetzt würden.

Gesundheitsdezernent Dr. Wingenfeld sowie der Leiter des Kreisgesundheitsamts und Ärztliche Leiter Rettungsdienst, Roland Stepan, freuen sich, dass durch die jüngsten Beschlüsse eine entscheidende Voraussetzung geschaffen worden sei, um den Rettungsdienst im Landkreis Fulda kontinuierlich weiterzuentwickeln. Ziel bleibe die bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung, auch wenn die verkehrlichen und klimatischen Bedingungen in einer Mittelgebirgsregion ungünstiger als in den städtischen Ballungsräumen seien und die Einhaltung der Hilfsfristen erschwerten. Neben einer Erhöhung der Versorgungssicherheit und die Verbesserung der medizinischen Infrastruktur gehe es auch um die Schaffung von zusätzlichen qualifizierten Arbeitsplätzen im Rettungsdienst.

 

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