Logo

Grüttner: „Zugang zu Pflegeberufen muss weiterhin mit mittlerem Bildungsabschluss möglich sein“

Wiesbaden/Berlin. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung Pläne der EU-Kommission abgelehnt, Krankenpflegekräfte und Hebammen künftig nur noch europaweit anzuerkennen, wenn sie vor ihrer Ausbildung zwölf Jahre die Schule besucht haben. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner unterstützt die klare Haltung des Bundesrates. „Wir können es uns nicht leisten, einen großen geeigneten Bewerberkreis von der Ausbildung auszuschließen und damit den drohenden Fachkräftemangel zu verschärfen“, sagte Grüttner heute in Wiesbaden.
Die EU-Kommission sieht in ihrem Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vor, dass Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie Hebammen im EU-Ausland künftig nur noch dann automatisch in ihrem Beruf anerkannt werden, wenn die Zulassung zu den entsprechenden Berufsausbildungen eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung voraussetzt. Bislang reicht hierfür in Deutschland eine zehnjährige Schulbildung aus.

Sozialminister Stefan Grüttner hatte bereits im Vorfeld des Kommissionsvorschlags in einem Brief an den zuständigen EU-Kommissar Barnier seine Bedenken geäußert. „Wir können nicht auf motivierte Menschen verzichten, die diese wichtigen Zukunftsberufe ausüben wollen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Fachkräftemangel in diesem Bereich absehbar und einige Kliniken haben Probleme, freie Stellen zu besetzen“, hatte Grüttner betont. „Die Pläne der Kommission werden den Fachkräftemangel verstärken. Außerdem hat Deutschland bisher gute Erfahrungen damit gemacht, bei der Ausbildung für Krankenpflegekräfte und Hebammen eine zehnjährige allgemeine Schulbildung vorauszusetzen“, so der Minister weiter.

Ebenso deutlich stellt nun der Bundesrat in seinem Beschluss klar, dass er die Pläne der Kommission ablehnt. In Deutschland herrsche ein Mangel an Pflegekräften, der sich aufgrund der demografischen Entwicklung noch verschärfen werde. Entscheidend für die Qualifikation der Krankenpflegekräfte sei nicht die Dauer der Schulvorbildung, sondern die Qualität der Ausbildung. Die deutsche Ausbildung sei im internationalen Vergleich von hoher Qualität. Zudem werde die Dauer der Schulbildung in den Mitgliedstaaten nicht einheitlich berechnet. So bezögen einige Mitgliedstaaten Zeiträume mit ein, die in anderen Mitgliedstaaten als vorschulische Kindergartenjahre definiert werden.

Sozialminister Grüttner äußerte sich erfreut darüber, dass bei diesem wichtigen Thema alle Bundesländer an einem Strang ziehen. „Wichtig ist auch der Hinweis des Bundesrates, dass es mit Blick auf die Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit der falsche Weg ist, junge Menschen mit einem mittleren Bildungsabschluss von der Krankenpflege- und Hebammenausbildung auszuschließen. Deutschland hat eine im europäischen Vergleich sehr niedrige Jugendarbeitslosigkeit, was nicht zuletzt daran liegt, dass für viele Berufe, für die es in anderen Ländern nur eine akademische Ausbildung gibt, qualifizierte praxisorientierte Ausbildungsgänge auch Schulabgängern mit einem mittleren Schulabschluss offen stehen“, betonte Grüttner.

Bei den Verhandlungen über die Neufassung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Brüssel ist die Bundesregierung nun aufgerufen, die Position des Bundesrates zu berücksichtigen. Die Bundesregierung hat sich bereits mit Nachdruck gegen eine Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen für den Krankenpflegeberuf ausgesprochen. Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme auch direkt an die EU-Kommission. „Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass bei der Neufassung der Richtlinie auf die deutschen Bedürfnisse Rücksicht genommen wird“, so Grüttner.

Categories:

Alle Nachrichten, Politik & Wirtschaft