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Neue Sportförderrichtlinie in Kraft – Umschichtung zugunsten der Jugendarbeit

Vogelsbergkreis. „Die Kernfrage bei knappen Mitteln lautet: wohin legen wir den Schwerpunkt unserer Förderung.“ Dies sagte Erster Kreisbeigeordneter Manfred Görig im Kreisausschuss, der vor wenigen Tagen die neue Sportförderrichtlinie auf den Weg gebracht hat. Landrat Rudolf Marx betonte: „Die Jugend steht im Fokus“, und macht in einer Pressemitteilung die Vereine darauf aufmerksam, dass im Zusammenhang mit Investitionen ab sofort wieder Anträge gestellt werden können. „Die Richtlinie ist in Kraft und der Haushalt ist bereits genehmigt – es kann also los gehen“, unterstreichen Marx und Görig.
Wichtigste Neuerung in der Richtlinie: es findet eine massive Umschichtung der Mittel zur Unterstützung der Vereine für die Jugendarbeit statt. Bisher wurde je Jugendlichem ein Euro pro Jahr gezahlt, jetzt sind es drei Euro. Damit haben die Sportvereine rund 20.000 Euro pro Jahr mehr Geld für Jugendarbeit in den Sportvereinen zur Verfügung. Eingespart wird das Geld im Bereich von Jubiläen und Schecks bei Veranstaltungen. Zurzeit wird im Amt für Jugend, Familie und Sport mit der Beantragung von Fördermitteln für über 7000 Jugendliche gerechnet.

Wichtig bei Investitionen: es gehen keine Anträge verloren. Sportgeräte werden nach festgelegten Kriterien wie seither mit zehn Prozent Kreiszuschuss gefördert, Baumaßnahmen mit der gleichen Quote, maximal jedoch mit 30.000 Euro. Für die Investitionszuschüsse ist wichtig, dass die Richtlinie rückwirkend zum 1. Januar 2012 gültig ist. Die Richtlinie ersetzt die Version, die am 13. April 2010 wegen der prekären Haushaltslage außer Kraft gesetzt worden war, so dass weder Jugendvereinsarbeit noch Investitionen gefördert werden konnten. Jetzt sind Bewilligungen von Kreiszuschüssen wieder möglich, auch wenn Maßnahmen bereits begonnen worden waren. „Es sind automatisch alle Vereine dabei, die bis einschließlich 31. Dezember 2011 bereits Anträge auf Zuschüsse gestellt hatten“, hebt Erster Kreisbeigeordneter Görig hervor.

Übergangslösung schafft Rechtsklarheit für die Sportvereine

Der KA hat folgende Übergangsregelung beschlossen, die für die Vereine – so Görig – „keine Lücke“ entstehen lässt: „Sportvereine die für förderfähige Baumaßnahmen seit dem 13. April 2010 keinen Antrag gestellt haben oder einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, können auch dann – erstmals oder erneut – einen Antrag stellen, wenn sie mit der Baumaßnahme bis zum 31. Dezember 2011 bereits begonnen haben.“ Insoweit werde vom Verbot des Beginns der Baumaßnahme ausdrücklich abgesehen.

Insgesamt gestalte sich die Richtlinie erheblich übersichtlicher und unbürokratischer, unterstreichen Marx und Görig. Der Erste Kreisbeigeordnete bezeichnete die nun gültige Fassung als „richtig, vernünftig und angemessen“, die die „bewusst großzügig angelegte Übergangslösung“ bis zum 12. April 2012 hervor hebt. Die Neufassung der Sportförderrichtlinie war in mehreren intensiven Beratungen der „Kommission Aufgabenkritik“ entworfen worden und wurde nun vom KA so beschlossen. Die Kommission war vom Kreistag beauftragt worden. Sie besteht je zur Hälfte aus Politik und Verwaltung.

Die neugefasste Richtlinie ist im Internetauftritt des Vogelsbergkreises unter www.vogelsbergkreis.de nachzulesen. Nähere Informationen zur Sportförderrichtlinie im Amt für Jugend, Familie und Sport unter der Telefonnummer 06641 / 977-446.

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