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Vollstreckungsstelle der Kreiskasse vollstreckt öffentlich-rechtliche Forderungen

Fulda. Es ist eine Situation, in die niemand geraten möchte und doch ereignet sie sich fast täglich im Kreisgebiet: die Pfändung von Bargeld oder Wertsachen. Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung und Vollstreckungsankündigung nicht nach, dürfen Bargeld und Wertgegenstände gepfändet werden. Wenn es sich um öffentlich-rechtliche Forderungen handelt, ist die Vollstreckungsstelle der Kreiskasse für die Abwicklung der Zahlungsverpflichtungen zuständig.

Ob Gemeindeabgaben, Kanal- und Wassergebühren, GEZ oder Zwangs- und Bußgelder, die Liste möglicher öffentlich-rechtlicher Zahlungsverpflichtungen ist lang. Pro Jahr bearbeitet die Vollstreckungsstelle zwischen 6 000 und 7 000 Fälle, in denen sie eigene oder im Namen der Städte und Gemeinden des Landkreises ausstehende Zahlungsaufforderungen vollstreckt. Allerdings bedeutet das nicht unbedingt den Besuch eines Vollziehungsbeamten. Zunächst erhalten die Schuldner ein Anschreiben und werden zur Zahlung der ausstehenden Beträge aufgefordert. Dem Anschreiben folgt eine Mahnung, für die auch Mahngebühren anfallen. Zahlt der Schuldner daraufhin noch immer nicht, erhält er eine Vollstreckungsankündigung. Erst wenn auch diese Ankündigung keine Zahlung zur Folge hat, erscheint ein Vollziehungsbeamter. Dies ist in etwa zwei Drittel der Fälle notwendig.

Ein solcher Besuch gestaltet sich aber weitaus weniger spektakulärer als es diverse Fernsehsendungen nahelegen. „Wir sind nur die Vollziehungsbeamten, die den Landkreis Fulda vertreten. Wir urteilen nicht über die Menschen und wollen uns nicht streiten“, erzählt ein Vollziehungsbeamter, der betont, dass Ruhe und Gelassenheit wesentlich für diese Arbeit seien. Und auch die Schuldner reagieren häufig relativ freundlich. „Die meisten Personen zeigen sich kooperativ, es gibt aber auch einige Querulanten“, so der Vollziehungsbeamte weiter, der betont, dass man immer an den Menschen hinter der Zahlungsaufforderung denken müsse.

Freundliches und diskretes Auftreten sind bei einer Pfändung sehr wichtig. Wird beispielsweise die Kasse eines Betriebes gepfändet, dann ist dies ein öffentlichkeitswirksamer Vorgang. Und trotzdem vielleicht weniger dramatisch als beispielsweise die Zwangsversteigerung des Eigenheims. „Der Inhaber des Betriebes weiß, dass eine Kassenpfändung droht, wenn er nicht zahlt. Er kennt nur den Zeitpunkt nicht“, erzählt einer der Vollziehungsbeamten. Und auch wenn die Vollziehungsbeamten bereits im Unternehmen sind, erhält der Schuldner eine letzte Chance freiwillig zu zahlen. Erst wenn er dies nicht tut, wird die Kasse gepfändet.

„Der Schuldner hat es selbst in der Hand, sich durch rechtzeitige Zahlung diesen Besuch sowie die damit verbundenen Gebühren zu sparen“, unterstreicht einer der Mitarbeiter der Vollstreckungsstelle. Der geschuldete Betrag kann sich durch Mahn- und Vollstreckungsgebühren deutlich erhöhen. „Wir haben auch Fälle, in denen wir wegen kleinster Beträgen aktiv werden müssen“, so der Vollziehungsbeamte weiter und erzählt von einem Fall, in dem die Zahlung von drei Euro verweigert wurde und der geringe Betrag durch Mahngebühren und Vollstreckungskosten zu über 25 Euro angewachsen ist.

Im vergangenen Jahr mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollstreckungsstelle rund 850 Konto- und Lohnpfändungen vornehmen, haben an 47 Zwangsversteigerungsverfahren mitgewirkt und waren an 144 Insolvenzverfahren beteiligt. „Alles in allem wurden wir mit der Vollstreckung von rund drei Millionen Euro beauftragt und haben davon etwa 1,4 Millionen Euro direkt eingeholt. Einen weiteren Teil holen wir indirekt durch den Druck, den wir aufbauen“, fasst der Sachgebietsleiter der Vollstreckungsstelle die Jahresbilanz 2011 zusammen.

Um diesen Druck aufzubauen, ist ein konsequentes und bestimmtes Auftreten notwendig. „Es ist wichtig, dass wir alle Schuldner gleich behandeln und die Rechtmäßigkeit unserer Forderungen sichergestellt ist“, berichtet der fachliche Leiter der Vollstreckungsstelle, der herausstellt, dass es wichtig ist Konsequenzen aufzuzeigen. „Jeder Betrag – auch wenn er klein ist – muss notfalls vollstreckt werden. Das hat auch einen erzieherischen Effekt.“ Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Beamten auch auf die Menschen, die sie antreffen, reagieren. „Wir sind kompromissbereit und vereinbaren beispielsweise auch Ratenzahlungen“, berichtet einer der Vollziehungsbeamten, der herausstellt, dass viele Personen unverschuldet in eine Notlage geraten.

 

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