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Flagge zeigen – gewusst wie – ADAC: Fanartikel am Auto dürfen Sicht nicht behindern

Frankfurt. Während der Fußball-EM dürfen in Deutschland sowie der Schweiz und Österreich zwar handelsübliche Fahnen als Fan-Artikel am Fahrzeug befestigt werden Die Flaggen müssen jedoch stabil verankert sein und dürfen die freie Sicht des Fahrers auf den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen. Absolut verboten sind großformatige Flaggen, die etwa an langen Stangen aus den Seitenscheiben oder dem Schiebedach gehalten bzw. geschwenkt werden.

Beschriftungen und Aufkleber sind an der Frontscheibe und den Seitenfenstern nicht ge-stattet, schränken sie doch die Sicht ein und behindern so die Beobachtung des Straßenverkehrs. Verfügt das Fahrzeug nur über einen Außenspiegel, muss auch die Heckscheibe frei bleiben.

Verursacht das Abfallen von Fähnchen während der Fahrt einen Verkehrsunfall, so ist bei der sachgemäßen Anbringung von hierfür entwickelten, handelsüblichen Flaggen die Haftpflichtversicherung des Halters zuständig. Dies gilt allerdings nicht für großflächige Fahnen, hier kommt die Versicherung im Falle eines verschuldeten Unfalls nicht für den Schaden auf. Mehr Informationen zu „Flagge zeigen – gewusst wie“
unter der  Tel. 069 / 6607-8025.

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