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„Hessisches Kindergesundheitsschutz-Gesetz ist ein Erfolg“ – Sozialminister Stefan Grüttner zieht im Hessischen Landtag Bilanz

Wiesbaden. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner brachte gestern das Gesetz zur Änderung des Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetzes in den Landtag ein. „Das Hessische Kindergesundheitsschutz-Gesetz ist ein unverzichtbarer Baustein der Kinderschutzmaßnahmen in Hessen“, stellte Grüttner fest. „Das Gesetz hat sich seit seinem in Kraft treten bewährt.“ Eine Änderung des Gesetzes war notwendig geworden, da die Früherkennungsuntersuchungen auf behandelbare Stoffwechsel- und Hormonerkrankungen nun nicht mehr durch das Hessische Kindergesundheitsschutz-Gesetz sondern durch das Gendiagnostikgesetz des Bundes geregelt werden.

„Das Kindergesundheitsschutz-Gesetz bleibt aber in seinen Grundzügen bestehen“, erklärte der Sozialminister. „Wir nehmen die notwendig gewordene Gesetzesänderung auch zum Anlass, um eine Stärkung der Jugendämter bei der künftigen Gestaltung der Arbeit des Hessischen Kindervorsorgezentrums, dass die Teilnahme und Auswertung der verpflichtenden Kindervorsorgeuntersuchungen regelt, sicherzustellen. Künftig soll im Kindervorsorgebeirat des Zentrums ein Vertreter oder eine Vertreterin der hessischen Jugendämter sitzen.“

Mit dem Kindergesundheitsschutz-Gesetz aus dem Jahr 2007 wird die Teilnahme an den Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) geregelt. „Hessenweit haben im vergangenen Jahr 357.800 Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen. Damit liegt die Teilnahmequote heute bei erfreulichen 98 Prozent“, bilanzierte Grütter. 2005 habe sie in Deutschland bei 80 Prozent gelegen.

Durch die verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen können Gesundheitsgefährdungen und Fehlentwicklungen bei Kindern festgestellt werden. Wichtig seien jedoch auch der Schutz und die Vorbeugung vor Vernachlässigung und Missbrauch, erklärte der Sozialminister. Durch die koordinierende Arbeit des Hessischen Kindervorsorgezentrums werden die Jugendämter darüber informiert, wenn Eltern ihr Kinder auch nach zweimaliger Erinnerung nicht zu den Untersuchungen gebracht haben. In diesen Fällen wird das Jugendamt tätig. Allein im vergangenen Jahr konnten durch die verpflichtenden Kindervorsorgeuntersuchungen drei Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt werden. Darüber hinaus gab es Fälle, in denen Jugendhilfemaßnahmen eingeleitet wurden. „Wenn wir mit dem Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetz auch nur ein Kind vor Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch retten können, ist das für mich ein voller Erfolg“, unterstrich Grüttner.

Das Kindergesundheitsschutz-Gesetz habe außerdem dazu beitragen können, die Quote der fehlenden Impfpässe in Hessen deutlich zu senken. Das Hessische Gesetz sieht vor, dass bei der Aufnahme eines Kindes in eine Gemeinschafteinrichtung wie Kinderkrippen oder Kindergärten nachgewiesen werden muss, dass das Kind alle empfohlenen Impfungen, wie zum Beispiel gegen Diphterie oder Masern, erhalten hat. „Mit Hilfe dieser Regelung hat sich die Zahl der fehlenden Impfpässe deutlich verringert“, stellte Sozialminister Grüttner fest. Fehlten im Jahr 2007 bei den Schuleingangsuntersuchungen noch bei 7,8 Prozent aller Kinder die Impfpässe, waren es im Jahr 2012 nur noch 6,3 Prozent. „Nach wie vor legen wir die Entscheidung über eine Impfung jedoch in die Hände der Eltern. Es gibt keinen Impfzwang“, so Grüttner abschließend.

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