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KAB kritisiert unzulängliches „Pflegeneuausrichtungsgesetz“

Fulda/Kassel/Hanau. Die Pflege kranker und alter Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht reine Privatangelegenheit für die, die es sich finanziell leisten können, kritisiert der neue Diözesanvorsitzende der KAB im Bistum Fulda, Aloys Zumbrägel, den untauglichen Versuch der Bundesregierung, ein drängendes Problem nur für einen relativ kleinen Personenkreis zu lösen.
Weder die dringend notwendige Unterstützung für pflegende Angehörige, mehr Leistungen für Demenzkranke, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von direkten Angehörigen, die immer noch fast 70% der pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause aufopfernd pflegen und eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung von ambulanter Pflege, sowie Abhilfe für den drängenden Fachkräftemangel sind in dem Gesetzentwurf nicht einmal auch nur ansatzweise gelöst, beklagt die KAB. Dieser Gesetz-Entwurf wird weder seinem Namen gerecht, noch ist er ein tauglicher Lösungsversuch für den Pflegenotstand in Deutschland.

„Auch wir treten generell für mehr private Vorsorge ein“,  so der KAB Diözesanvorsitzende und Sprecher des Arbeitskreises Sozialpolitik der KAB im Bistum Fulda, aber gerade bei der Verbesserung der Pflegebedingungen vorzugsweise auf die private  Finanzierung zu setzen, widerspricht jedem solidarischem Grundprinzip unserer Gesellschaft und fördert nur die, die es sich ohnehin leisten können.“

Einen Einstieg in den Umstieg von der umlagefinanzierten auf eine kapitalfinanzierte Pflegeversicherung lehnt die KAB aus grundsätzlichen Erwägungen ebenfalls ab. Private Vorsorge als zusätzlichen Schutz ja, aber nicht als die obligatorische Form der Finanzierung des Pflegefallrisikos. „Da bleiben zu viele auf der Strecke, weil sie es sich schlicht nicht leisten können“, so Aloys Zumbrägel.

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