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Internationaler Frauentag: Teilzeitbeschäftigte sollen Rückkehrrecht auf volle Stelle bekommen

Wiesbaden. Teilzeitbeschäftigte sollen ein Rückkehrrecht auf eine volle Stelle bekommen. Dies fordert die Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, Petra Müller-Klepper. „Insbesondere für viele Frauen wird die Teilzeitbeschäftigung zur Sackgasse. Sie reduzieren die Arbeitszeit, um Familienaufgaben mit dem Beruf vereinbaren zu können. Nach der Familienphase haben sie aber keinen Anspruch auf Wiederaufstockung, wenn sie wieder länger arbeiten wollen“, erklärte sie anlässlich des Internationalen Frauentages, der am 8. März 2013 begangen wird.
In Hessen seien immer mehr Frauen erwerbstätig, was eine positive Entwicklung hin zu mehr Chancengleichheit im Erwerbsleben sei. „Der Anstieg der Zahl der erwerbstätigen Frauen um 170.000 von 1,23 Millionen im Jahr 2001 auf 1,39 Millionen im Jahr 2011 ist aber vor allem auf den deutlichen Zuwachs bei Teilzeitjobs zurückzuführen“, so Petra Müller-Klepper. Während die Arbeitsmarktintegration von Frauen in Hessen erhöht werden konnte, habe der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Frauen, die in Teilzeit arbeiten, zugenommen. 2011 waren mehr als 603.000 Frauen in Hessen in Teilzeit beschäftigt, 2001 waren es 471.000. „45 Prozent der erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit. Das von Frauen geleistete Arbeitsvolumen ist insgesamt deutlich schwächer angestiegen, als die Anzahl der weiblichen Beschäftigten. Teilzeitbeschäftigung ist weiblich“, bringt es die Staatssekretärin auf den Punkt. Von den Teilzeitbeschäftigten in Hessen waren 81,5 Prozent Frauen.

Rund die Hälfte der in Teilzeit oder geringfügig beschäftigten Frauen wünsche sich eine Ausweitung der Arbeitszeit. „Teilzeitbeschäftigung wird von vielen Frauen in einer bestimmten Lebensphase, insbesondere den ersten Lebensjahren des Kindes, gewünscht, darf aber nicht dauerhaft aufs Abstellgleis führen. Auch in Teilzeit müssen Karriereoptionen eingeplant werden“, betonte Petra Müller-Klepper. Während seit 13 Jahren ein Rechtsanspruch auf Teilzeit bestehe, gebe es bis jetzt kein verlässliches Rückkehrrecht in Vollzeit. „Die Teilzeitbeschäftigung hat langfristige Folgen. Teilzeitbeschäftigung wird – bezogen auf die Bruttostundenlöhne – im Durchschnitt um 19 Prozent schlechter vergütet als Vollzeitbeschäftigung. Durch Teilzeitbeschäftigung verlieren Frauen nicht nur Lohn, später sind auch ihre Rentenansprüche entsprechend niedriger.“ Ein Rechtsanspruch auf Wiederaufstockung der Arbeitszeit mache auch für Männer die Teilzeitbeschäftigung attraktiver. „Wenn Teilzeit nicht das Ende der Karriere bedeutet, werden Väter stärker als bisher bereit sein, Familienaufgaben zu übernehmen.“

Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben sei nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft. „Bei Frauen besteht ein erhebliches Aktivierungspotential, um den Fachkräftebedarf der hessischen Wirtschaft zu sichern“, erklärte Petra Müller-Klepper.

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