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Landkreis Fulda: Hutzelfeuern steht nichts im Wege!

Fulda. Die „Orientierungshilfe zur Durchführung von Brauchtumsfeuern“ des Hessischen Umweltministeriums sorgt für eine breite öffentliche Debatte über scheinbar verschärfte Anforderungen an die Veranstalter von Hutzelfeuern. „Hutzelfeuer sind Teil unserer Identität im Landkreis Fulda. Wir sind den engagierten Feuerwehren, Messdienern und allen anderen Ehrenamtlichen sehr dankbar dafür, dass sie diese Tradition mit Leben erfüllen“, betonen Landrat Woide und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Wingenfeld. Deshalb sei es sehr bedauerlich, dass einige Empfehlungen der jetzt diskutierten „Orientierungshilfe“ die Veranstalter verunsicherten und vereinzelt sogar Hutzelfeuer abgesagt wurden.

„Unsere Ehrenamtlichen brauchen keine Verunsicherung, sondern Klarheit und Unterstützung“, betont die Kreisverwaltung. Deshalb habe der Landkreis im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere als Kreisordnungsbehörde, Kommunalaufsicht und untere Naturschutzbehörde (für alle Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Fulda), die „Orientierungshilfe“ rechtlich geprüft. „Das Ergebnis ist klar, die „Orientierungshilfe“ formuliert lediglich Empfehlungen, die keine zusätzlichen rechtlichen Pflichten begründen. Aber auch die Empfehlungen des Landes stehen unserer Überzeugung nach der Durchführung von Hutzelfeuern in der bewährten Weise nicht im Wege“, betonen Woide und Dr. Wingenfeld.

Für Unmut hätten aus Sicht des Kreises vor allem zwei Passagen der „Orientierungshilfe“ des Landes gesorgt. Zum einen wird darin empfohlen, dass die Feuerstelle „erst am Tage des Anzündens“ aufgeschichtet werden dürfe, „damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen können und dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden“. Hierzu stellt die Kreisspitze klar, dass der Landkreis Fulda nach wie vor keinerlei Bedenken dagegen habe, wenn das Brennmaterial für die Hutzelfeuer bereits einige Tagen oder wenige Wochen vorher gesammelt und aufgeschichtet werde.

Die entsprechende Passage der „Orientierungshilfe“, die ein Aufschichten nur am Tage des Anzündens empfehle, sei insbesondere für andere in Hessen bekannte Brauchtumsfeuer wie bspw. das Osterfeuer einschlägig, die im Frühjahr und Sommer und damit während der Brut- bzw. Aufzuchtzeit von Kleintieren gefeiert würden. Dies sei bei dem zum Winterausklang stattfindenden Hutzelfeuer nicht der Fall. Um Winterschlaf haltende Tiere zu schützen, habe der Landkreis als untere Naturschutzbehörde schon immer empfohlen, das Material erst nach Weihnachten und nach Einsetzen einer Kälteperiode aufzusetzen. Aus alldem ergäben sich keine zusätzlichen Haftungsrisiken für die Veranstalter für Hutzelfeuer im Landkreis Fulda.

Auch die Empfehlung des Hessischen Umweltministeriums, dass die Höhe des aufgeschichteten Brennmaterials sowie der Durchmesser jeweils 2 Meter nicht überschreiten dürfe, stelle bei genauerer Prüfung keine zusätzliche Hürde für Hutzelfeuer dar. Denn im nächsten Satz der Orientierungshilfe werde klar formuliert, dass bei „durchgehender Beaufsichtigung des Feuers durch die örtliche Feuerwehr im Einzelfall nach Ermessen der Feuerwehr Abweichungen davon möglich seien“.

„Wir gehen davon aus, dass bei uns im Landkreis die Feuerwehren bei fast allen Hutzelfeuern mit eingebunden sind und damit auch nichts gegen größere Feuerstellen spricht“, erklären Woide und Dr. Wingenfeld. Im Übrigen sei es selbstverständlich die freie Entscheidung einer jeden Kommune, ob sie die Empfehlung des Ministeriums befolge, für die Veranstaltung von Brauchtumsfeuern eine Gefahrenabwehrverordnung zu erlassen oder auch nicht. „Diese Frage kann von den  kommunalen Gremien diskutiert werden; die ehrenamtlichen Veranstalter von Hutzelfeuern braucht diese rechtliche Frage wirklich nicht zu bekümmern“, stellt die Kreisspitze klar.

Zusammenfassend kommt der Landkreis zu dem Ergebnis, dass die jetzt diskutierte „Orientierungshilfe“ kein Grund sei, um in diesem Jahr oder auch in den nächsten Jahren auf die Durchführung von Hutzelfeuern in der bewährten Art und Weise zu verzichten. Dies habe auch eine entsprechende Nachfrage bei der zuständigen Fachebene des  Hessischen Umweltministeriums ergeben.

„Dabei haben wir auch an das Umweltministerium appelliert, durch eine zeitnahe öffentliche Erklärung etwaig noch verbleibende letzte Unsicherheiten bei den Ehrenamtlichen auszuräumen,“ berichten Woide und Dr. Wingenfeld. Der Landkreis Fulda danke allen, die sich auch im Jahr 2014 mit hohem zeitlichen Aufwand die Mühe machen, die Tradition des Hutzelfeuers mit Leben zu füllen.

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