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Höhere Handwerkerlöhne steuerlich absetzbar

Berlin. „Gute Nachrichten für Hausbesitzer: Seit Jahresbeginn können sie mit Hilfe von Handwerkerrechnungen doppelt so viel Steuern sparen wie bisher“, erläutert Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Das heißt, auch in schlechten Zeiten lohnt es sich für Hausbesitzer, in die Instandhaltung und Modernisierung ihrer Immobilie zu investieren.“

Nur die reinen Lohn-und Arbeitskosten

Steuerlich geltend machen können Hausbesitzer die Lohnkosten, die ihnen durch Reparaturen oder Modernisierungen am eigenen Haus entstehen. Wichtig dabei: Die Regelung für handwerkliche Dienstleistungen gilt nur für die reinen Lohn- und Arbeitskosten, nicht für das verbaute Material. Ab sofort dürfen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer Ersparnis von 1.200 Euro.


Voraussetzung dabei:
Es muss eine ordentliche Rechnung vorliegen, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind. Außerdem muss die Rechnung per Überweisung beglichen werden – nicht bar auf die Hand. Beides, sowohl Rechnung, als auch Überweisungsbeleg muss der Steuerpflichtige dem Finanzamt vorlegen können. Natürlich dürfen Hausbesitzer auch mehrere Rechnungen verschiedener Handwerker bis zum Höchstbetrag von 6.000 Euro Lohnkosten sammeln und zusammen beim Finanzamt einreichen.

Abzugsfähig sind grundsätzlich alle Handerwerkerrechungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im inländischen Haushalt. Das umfasst relativ viel, angefangen bei Maler-, Tapezier- oder Fliesenarbeiten, über Dach-, Fassaden- und Gartengestaltungsarbeiten bis hin zu Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen oder dem Einbau einer neuen Küche und der Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten. Besonders erfreulich: Abzugsfähig sind auch Schornsteinfegergebühren, das Überprüfen von Blitzschutzeinrichtungen  sowie die handwerklichen Leistungen für Kabel-, Strom- oder Fernsehanschlüsse, soweit die Zuleitungen zu einem bestehenden Haus führen und nicht zu einem Neubau.

Zurücklegen lohnt sich

„Es lohnt sich also ab diesem Jahr besonders, Handwerkerrechnungen zu sammeln“, rät Thomas Penningh, „denn gerade Instandhaltungsarbeiten am Haus sind lohnkostenintensiv. Material wird dabei weniger verbraucht. Der VPB rät privaten Bauherren, grundsätzlich mindestens einen Euro pro Quadratmeterwohnfläche im Monat für Instandhaltungsarbeiten zurückzulegen. „Wer das für sein 150 Quadratmeter großes Einfamilienhaus konsequent fünf Jahre lang getan hat, der kann jetzt 9.000 Euro investieren. Davon kann er beispielsweise lohnintensive Abdichtungsarbeiten am Keller außen finanzieren, oder das Dach von innen dämmen lassen.“

„Wer über die reinen Schönheitsreparaturen hinaus sein Haus energetisch modernisieren möchte“, so erinnert Architekt Thomas Penningh, „der sollte sich zuvor ein Sanierungsgutachten vom unabhängigen Sachverständigen machen lassen. Energetische Sanierungen, wie etwa die Wärmedämmung von Haus und Fassaden, der Austausch der Fenster oder der Heizungsanlage gekoppelt etwa mit dem Einbau einer Solaranlage, verändern das bauphysikalische Gefüge eines Hauses enorm. Dabei kann es zu bautechnischen Problemen kommen, vor allem zu Feuchte- und Schimmelschäden. Werden aber zuerst die baulichen Besonderheiten der Immobilie analysiert und dann die dazu passenden Sanierungsmaßnahmen zeitlich wie technisch aufeinander abgestimmt geplant, so lassen sich teure Folgeschäden vermeiden.“

Sorgsamkeit zahlt sich aus

„Die Neuregelung“ so Thomas Penningh, „zahlt sich auch für alle Hausbesitzer aus, die ihre Verkehrssicherungspflicht ernst nehmen. Sie können Dach-und Fassadenkontrollen im Frühling ebenso absetzen, wie den winterlichen Streu- und Räumdienst, der auf dem Privatgelände anfällt – letzteren im Rahmen der so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Für diese haushaltsnahen Dienstleistungen hat der Gesetzgeber die absetzbaren Summen ab 2009 ebenfalls angehoben, und zwar auf 20 Prozent bei maximalen Ausgaben von 20.000 Euro. Das bedeutet: Neben den Handwerkerleistungen von maximal 6.000 Euro können Hausbesitzer jährlich noch einmal 20.000 Euro für Reinigungs- oder Gartenpflegearbeiten steuermindernd geltend machen.

Nicht steuerlich abzugsfähig sind Handwerkerarbeiten an Neubauten. Darunter fallen alle Arbeiten, bei denen Nutz- oder Wohnflächen gebaut oder erweitert werden. „Anbauten, Aufstockungen oder auch der Ausbau eines Speichers oder Kellers zum Wohnraum werden steuerlich nicht begünstigt“, bremst Thomas Penningh übereilte Hoffnungen mancher Bauherren.


VPB-Checkliste:
Diese Leistungen können derzeit steuerlich abzugsfähig sein:

– Malerarbeiten innen und außen am Haus
– Tapeziererarbeiten innen
– Arbeiten am Dach
– Arbeiten an der Fassade
– Arbeiten an der Garage oder am Carport
– Arbeiten zur Gartengestaltung
– Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
– Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
– Streichen/Lackieren von Fenstern und Türen innen und außen
– Streichen/Lackieren von Wandschränken
– Streichen/Lackieren von Heizkörpern und -rohren
– Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen wie Teppichboden, Parkett,
Fliesen
– Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas-
und Wasserinstallationen
– Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
– Modernisierung des Badezimmers
– Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine, Geschirr-
spüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer und anderen Gegenständen, die in
der Hausratversicherung mitversichert werden können
– Schornsteinfegergebühren
– Überprüfung von Blitzschutzanlagen
– Überprüfung von Alarmanlagen
– Winter- und Streudienst
– Anschluss und Überprüfung von Kabeln für Strom oder Fernsehen

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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