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GWV informiert: Steuervorteil für Erdgasfahrzeuge

KFZ-BesteuerungFulda. Ab 01. Juli 2009 tritt die neue emissionsbezogene Kfz-Steuer in Kraft. Die Jahressteuer, für ab dem 01.07.2009 erstmalig zugelassene Pkw, besteht zukünftig aus zwei Komponenten: Der Sockelbetrag ist abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße, der zweite Teil errechnet sich aus dem Kohlendioxidausstoß (CO2) in Gramm pro Kilometer. Von dieser umweltbezogenen Besteuerung profitieren Erdgasfahrzeuge ganz besonders.

Unterschiedliche Behandlung

Für angemeldete Fahrzeuge gilt weiterhin das alte Kraftfahrzeugsteuerrecht. Bei Fahrzeugen, die zwischen dem 05.10.2008 und dem 30.06.2009 zugelassen worden sind, prüft das Finanzamt von sich aus, ob die neue oder alte Kfz-Steuer günstiger ist, und setzt die niedrigere Steuer fest.

Hubraumbezogener Sockelbetrag: Zwei Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum für Otto-Motoren – dazu zählen auch Erdgasfahrzeuge – und 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum für Diesel-Motoren. Ökologische Komponente: Für jedes Gramm pro Kilometer, das über dem von der EU vorgegebenen CO2-Ausstoß liegt, fallen zwei Euro an.

Fazit: Die neue Kfz-Steuer ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – besonders für moderne Erdgasfahrzeuge. In Osthessen steigt die Zahl der Erdgasfahrzeugzulassungen kontinuierlich. Die Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH sowie Gas- und Wasserversorgung Osthessen GmbH (GWV) hält in Fulda, Lauterbach und Alsfeld bereits vier Erdgas-Tankstellen vor, die auch von zahlreichen durchreisenden Erdgaskunden (Pkw und Busse) genutzt werden.

Tipp: Unter www.gibgas.de gibt es einen Erdgas(CNG)-KFZ-Steuerrechner, mit dem man die anfallende Steuer von CNG-Fahrzeugen mit vergleichbaren Benzin- und Dieselmodellen ausrechnen kann – sowohl als Geldbetrag oder in Prozent.

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