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Mehr Licht als Schatten – Erfolgreiche Aufwertung von Ehrenamt

Schönes aus Fulda. Nach Beschluss des Bundestages werden unentgeltliche Zeitspenden nun steuerlich anerkannt. In zweiter und dritter Lesung wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in geänderter Fassung vom Bundestag verabschiedet. Ehrenamtlich Tätige können demnach eine Aufwandspauschale von 500 Euro steuerlich geltend machen. Das Kolpingwerk im Bistum Fulda begrüßt diese Regelung.

Damit werde die Arbeit von Ehrenamtlichen im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich gewürdigt und das bürgerschaftliche Engagement weiter gestärkt. „Damit wird eine alte Forderung des Kolpingwerkes zumindest im Ansatz umgesetzt“, begrüßt Bruno Block, Diözesanvorsitzender des Kolpingwerkes im Bistum Fulda die Einigung unter den Fachpolitikern.

„Das Verhandlungsergebnis weist mehr Licht als Schatten auf. So wünschenswert eine noch höhere steuerlich Entlastung von ehrenamtlich Engagierten gewesen wäre, so gut ist jetzt aber auch, dass möglichst viele Engagierte von einer etwas geringeren Begünstigung profitieren sollen“, zieht Bruno Block ein insgesamt zufriedenes Resümee.

Bedauert wird allerdings, dass der Freibetrag für Übungsleiter geringer ausfällt als geplant. Die Übungsleiterpauschale wird auf 2.100 Euro angehoben statt auf 2.400 Euro wie von der Koalition beantragt. Wer die Aufwandspauschale von 500 Euro gewährt bekommt, muss jedoch auf die Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen und den Übungsleiterfreibetrag verzichten.

Die Förderung des Engagements geschehe in vielen kleinen Schritten, unter denen das Gesetz einen Meilenstein markiere, so Block. Dabei komme es bei weitem nicht nur, aber auch auf das Steuerrecht an. Jetzt werde die gesellschaftliche Anerkennung des Engagements ganz konkret spürbar.

Als Nachweis für eine Spende wird ab sofort ein Bankbeleg bis zu 200 Euro statt wie bisher 100 Euro anerkannt. Das führt zu einer deutlichen Vereinfachung, denn damit entfällt die Ausstellung von Spendenbescheinigungen durch den Begünstigten.

Ebenso stellt die nun in ganz Hessen eingeführte Ehrenamts-Card eine ein Dankeschön für Engagierte dar. Mit der „E-Card“ können ehrenamtlich Tätige, die sich in besonderem Maße für das Gemeinwohl engagieren, Vergünstigungen auf zahlreiche öffentliche und private Angebote erhalten. Das Land Hessen hat hierfür landesweit einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen, die Kommunen können jedoch selbst bestimmen, welche Personen sie mit der E-Card auszeichnen wollen. Weitere Informationen: http://www.e-card-hessen.de

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