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Mut, Intelligenz und Arbeitsplätze – Hessische Existenzgründer bewerben sich um Gründerpreis

Gießen. Für den Hessischen Gründerpreis haben sich in diesem Jahr 60 Unternehmen für die drei Kategorien „mutige Gründung“, „geschaffene Arbeitsplätze“ und „intelligente Geschäftsidee“ beworben. Neun Jungunternehmer/innen haben sich bereits für das Endfinale des Hessischen Gründerpreises am 12.11.09 im Rathaus Gießen qualifiziert.

Zum siebten Mal veranstaltet der Initiativkreis Gründertage Hessen diesen Wettbewerb unterstützt durch Mittel der Regionaldirektion Hessen, des Hessische Ministerium für Wirtschaft, der Stadt Gießen und KIZ gemeinnützige Projektgesellschaft mbH.

Neun Unternehmensgründer für Hessischen Gründerpreis nominiert
Fünf der neun Nominierten wurden durch Mittel der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Folgenden Unternehmensgründer stehen für den Gründerpreis zur Wahl:

  • Dr. Barbara Högy, Pharmadienstleistungen, Staufenberg. Die Gründerin berät Pharmaunternehmen im Bereich Arzneimittelsicherheit. (www.drhoegy.de)
  • Marina Schapiro, Institut für Elternbildung und interkulturelle Meditation, Herbborn. Die Gründerin schult Eltern mit Migrationshintergrund und hilft deutschen Institutionen bei interkulturellen Problemen.
  • Kay Trumpler, TMS Maschinebau und Service, Wetzlar, stellt Messgeräte für die optische Industrie her. (www.tms-maschinenbau.de)
  • Harald Galatis, Biebertaler Blutegelzucht, Biebertal. Hier werden Blutegel für die Verwendung in der Medizin gezüchtet und vertrieben. (www.blutegel.de)
  • Matthias Nowakowski, VKM Catering, Schwalbach/Taunus. Der Gründer versorgt Kantinen und Mensen mit Essen. (www.vkm-catering.de)
  • Timo Vernieks, Traco Transportvermittlung und Spedition, Butzbach. Es werden nationale, aber auch internationale Transporte durchgeführt. (www.traco-spedition.de)
  • Dr. Thorsten Dresing und Thorsten Pehl, audiotranskription.de, Marburg. Die Gründer helfen Wissenschaftlern bei der Transkription von Interviews. (www.audiotranskription.de)
  • Matthias Jackel, Drum Cafe, Dietzenbach. Der Gründer führt international Trommel-Events „zum Mitmachen“ durch. (www.drumcafe.de)
  • Dr. Markus Krechting, CODE-No.com GmbH, Frankfurt. Der Gründer bietet Markenherstellern ein online-basiertes Qualitätsmerkmal und hilft so „Verlorenes zurück zu bringen“. (www.code-no.com)

Die feierliche Verleihung des Gründerpreises findet am 12.11.2009 ab 19:00 Uhr im Rathaus Gießen, Berliner Platz 1, Gießen statt.

Bereits ab 13:00 Uhr stellen die Nominierten im Rathaus Gießen ihre Geschäftsideen und ihre erfolgreich laufenden Unternehmen vor. Besucher des Hessischen Gründerpreises können die neun Existenzgründer dann bereits an ihren Infoständen kennenlernen.

Weitere Informationen zur Verleihung des Hessischen Gründerpreises, der jährlichen Fachtagung und den Preisträgern der letzten Jahre finden sich im Internet unter www.gruendertage-hessen.de.

Hintergrundinformation

Jedes Jahr unterstützen die Agenturen für Arbeit in Hessen tragfähige Existenzgründungen. 2008 wurden rund 10.800 Existenzgründer mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt. Von Januar bis Oktober 2009 waren es schon rund 9.400 Menschen die durch die Agenturen für Arbeit in Hessen oder Arbeitsgemeinschaften einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erhalten haben.

Der Gründungszuschuss

Wer Arbeitslosengeld bezieht und sich selbstständig machen will, kann neun Monate lang einen „Gründungszuschuss“ in Anspruch nehmen. Er wird in Höhe des bisher bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich für die soziale Sicherung bezahlt. Allerdings müssen alle Antragsteller Kenntnisse bezüglich ihrer neuen, selbstständigen Tätigkeit nachweisen und sich die Tragfähigkeit ihrer Existenzgründung bestätigen lassen. Der Antrag wird von der örtlichen Arbeitsagentur begutachtet. Sogar eine Verlängerung des Zuschusses (bezogen auf die 300 Euro zur sozialen Sicherung) ist für sechs weitere Monate möglich, wenn eine „intensive Geschäftstätigkeit“ nachgewiesen werden kann.

Um an den Zuschuss zu kommen, muss man arbeitslos gemeldet sein. Wenn man selbst kündigt, gibt es eine dreimonatige Sperrzeit, während der man sich zwar selbstständig machen darf, aber erst anschließend den Gründungszuschuss erhält. Zwischen Antragstellung des Gründungszuschuss und seiner bewilligten Auszahlung muss man mit einer Wartezeit rechnen. Näheres ist bei allen örtlichen Arbeitsagenturen zu erfahren.

Das Einstiegsgeld

Einstiegsgeld können Arbeitslosengeld II – Empfänger beantragen, die sich selbstständig machen wollen und damit eine hauptberufliche Tätigkeit anstreben. Die Förderungsdauer beträgt maximal 24 Monate. Der Grundbetrag des Einstiegsgeldes wird auf der Grundlage der monatlichen Regelleistung (Arbeitslosengeld II) errechnet. Ergänzend dazu kann man einen Betrag erhalten, der die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit, die Größe des Haushaltes oder besondere persönliche Umstände berücksichtigt. Wie beim Gründungszuschuss müssen Antragsteller bestimmte Vorraussetzungen erfüllen. Dazu gehören u.a. eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens, ein Kapital- und Finanzierungsplan, eine Erlös- und Rentabilitätsvorschau sowie die Bestätigung einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit des Unternehmens. Näheres ist bei allen Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II zu erfahren.

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