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GRÜNE möchten Behindertenbeirat stärken

Fulda. Die Stadtfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, „dass nun endlich doch ein Beirat eingerichtet werden soll, der die Menschen mit Behinderungen vertritt und Stadtparlament und Magistrat berät.“ Am heutigen Montag soll die entsprechende Satzung in der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet werden.
„Was lange währt, wird fast gut“, kommentiert der GRÜNE Sozialausschussvertreter Knut Heiland die Vorlage, die auf entsprechenden Initiativen der Interessengemeinschaft barrierefreies Fulda (IgbFD), den GRÜNEN und der SPD basiert. Seine Kollegin Ulrike Schmelz ergänzt, dass der Satzungsentwurf noch gewisse Unzulänglichkeiten aufweise: „Wenn schon, denn schon. Wir legen Wert darauf, dass das neu zu schaffende Gremium auch arbeitsfähig sein wird. Gemeinsam mit der SPD werden wir daher am Montag einige Änderungen beantragen.“

„Zudem beantragen wir, dass der Vorsitzende der IGbFD vor der Beschlussfassung über die Satzung ein Rederecht von 10 Minuten erhält. Das wäre ein deutliches Zeichen, dass in Fulda gesellschaftliche Teilhabe aller ein ernsthaftes Anliegen ist und nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben halbherzig angegangen wird“, so Heiland.

Im folgenden der Wortlaut der Änderungsvorschläge:

Die SPD-Fraktion und die GRÜNE-Fraktion
stellen am 13. Februar 2012 in der
Stadtverordnetenversammlung Fulda
folgende Änderungsanträge
zur Satzung für den Behindertenbeirat Fulda – Vorlage 289 / 2011
1.    Der / die Vorsitzende erhält die Stellung eines / einer Behindertenbeauftragten.  (§ 5 Abs. 5)
2.    Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Behindertenbeirat die entsprechende räumliche und personelle Ausstattung. (§ 5 Abs. 6)
3.    Der/die Vorsitzende – im Fall seiner/ihrer Verhinderung ein/e Vertreter/in – hat in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung Rederecht bei den Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen und deren Interessen betreffen. (§ 1 Abs. 6 Satz 2)
4.    Jede in der Stadtverordnetenversammlung vertretende Fraktion entsendet ein Mitglied in den Behindertenbeirat. (§ 2 Abs. 2 2. Punkt)

Zudem beantragen wir, dass der Vorsitzende der IGbFD als Initiator der Eingabe vom 27.5.2011 gemäß § 14 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung betreffend die Einrichtung eines Behindertenbeirates vor der Beschlussfassung über die Satzung ein Rederecht von 10 Minuten erhält.

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