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KAB fordert Arbeitsrechte für Migrantinnen auch im grauen Pflegemarkt

Kassel/Fulda/Hanau. Eine zügige und umfassende Anpassung der nationalen Arbeitsrechts- und Arbeitsschutzgesetzgebung an die Vorgaben der ILO-Konvention 189 zum Schutz von Hausangestellten fordert die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Diözesanverband Fulda. „Pflegerinnen aus Osteuropa müssen weiterhin  in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone arbeiten“, kritisiert Heike Mattern, stellvertretende Diözesanvorsitzende des katholischen Sozialverbandes, aus Anlass des Internationalen Weltfrauentages am 8.März. Angestellt bei osteuropäischen Unternehmen, müssten viele Frauen bedürftige Menschen in Deutschland unter extremen Bedingungen pflegen.
Fast ein Jahr nach Annahme der Konvention habe noch kein Land die Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation zu den Rechten von Hausangestellten in nationales Recht eingebunden, kritisiert die KAB. „Immer noch werden weltweit Frauen, die Hausarbeit in ihrer Heimat oder im Ausland leisten, diskriminiert und sind schutzlos der Willkür ihrer Arbeitgeber ausgeliefert“, stellt Mattern fest. „Die schlechten Arbeitsbedingungen von Hausangestellten sind nicht nur ein Thema in Schwellen- und Entwicklungsländern, es betrifft auch Millionen von Frauen in deutschen Haushalten. Diese arbeiten oft ohne Arbeitsverträge  oder sind als Pflegerinnen aus Osteuropa bei ausländischen Vermittlungsagenturen angestellt und sind somit auch nicht vom deutschen Arbeitsrecht geschützt“. Denn ausländische Hauswirtschaftskräfte oder Betreuerinnen von Demenzkranken fallen nicht unter die Mindestlohnregelung im Pflegebereich.

Signal an Regierungen weltweit
Die KAB Diözesanverband Fulda appelliert daher an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, die Umsetzung der ILO-Konvention mit den notwendigen nationalen Anpassungen ans deutsche Arbeitsrecht verstärkt voranzutreiben. „Es ist ein Skandal, wenn sich das Arbeitsministerium, neun Monate nach Verabschiedung der Konvention, in der kommenden Woche erstmals mit den rechtlichen Auswirkungen der Konvention auf nationales Recht befasst“, erklärt die stellvertretene Diözesanvorsitzende. Sie fordert die Bundesregierung auf, die Arbeitsschutzrechte so schnell wie möglich zu ratifizieren, um ein deutliches Signal an andere Regierungen und vor allem an die Millionen Frauen zu geben, die ein Recht auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen haben. „Die Umsetzung und Einhaltung von Arbeitsrechten ist die wichtigste Frauenförderung, denn Arbeitsrechte sind Menschenrechte“, betont Mattern.

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