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Barbara WEILER: „Abwicklung grenzüberschreitender Erbschaften wird leichter und kostengünstiger“

Kassel. Die EU-Regelungen zum Erbrecht sollen in Zukunft wesentlich vereinfacht werden. Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Straßburg ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Ziel ist es, grenzüberschreitende Erbschaften zu erleichtern und Kosten für die Menschen zu senken.

„Langwierige Gerichtsverfahren in Erbrechtsfragen, bei denen die Gesetzgebungen mehrerer EU-Länder zur Anwendung kommen, bleiben den Erben in Zukunft erspart“, begrüßte die SPD-Europaabgeordnete Barbara WEILER das Abstimmungsergebnis. „Das ist ein großer Fortschritt in Richtung weniger Bürokratie und mehr individuelle Gestaltungsfreiheit für die europäischen Bürgerinnen und Bürger“, betonte die nordhessische Verbraucherschutzexpertin.

Die Neuregelungen sollen ab 2015 gelten. Sie sehen keine Harmonisierung des unterschiedlichen Erbrechts der Mitgliedstaaten vor. Vielmehr sollen sie Klarheit darüber schaffen, welches Recht gilt und welche Gerichte oder   Ämter zuständig sind, wenn es bei Hinterlassenschaft und Hinterbliebenen einen internationalen Bezug gibt.

 

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