Logo

Leistungen für Asylbewerber: Kurdische Gemeinde Fulda zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Fulda. Die Kurdische Gemeinde Fulda begrüßt grundsätzlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Leistungen für Asylbewerber dahingehend zu erhöhen, dass sie an das Niveau von ALG-II-Beziehern angepasst werden. Dies, so heißt es in einer Pressemitteilung, garantiere natürlich noch nicht, dass sie – ebenso wie die Hartz-IV-Empfänger – ein menschenwürdiges Leben mit politischer und kultureller Teilhabe in Deutschland führen können. Dazu bedürfte es einer weiteren finanziellen Anpassung an in der Bundesrepublik üblichen kulturellen Mindeststandards, um zumindest Veranstaltungen entsprechender Art wie Konzerte, Theater, Kino etc. besuchen zu können.
Besser als die Anpassung an Hartz-IV-Regelsätze wäre deren Abschaffung und die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, das auch für Asylsuchende in Frage käme und zahlreiche Vorteile sowohl für die Betroffenen als auch zur Vereinfachung der Verwaltung böte, heißt es in der Pressemitteilung der Kurdischen Gemeinde.

Categories:

Alle Nachrichten, Politik & Wirtschaft