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Justizvollzugsanstalt Hünfeld bleibt in Teilprivatisierung

Wiesbaden Der hessische Justizminister und  stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn hat im Rahmen einer Pressekonferenz im Hessischen Landtag den Abschluss des Vergabeverfahrens zu der Verlängerung der Teilprivatisierung von Betriebsleistungen der Justizvollzugsanstalt Hünfeld bekannt gegeben. „Mit der Inbetriebnahme der JVA Hünfeld am 1.1.2006 hatte Hessen als erstes Bundesland nicht-hoheitliche Betriebsleistungen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt im Umfang von etwa 40% der Leistungen an einen privaten Dienstleister übertragen. Der aktuelle Betreibervertrag endet nach einer Grundlaufzeit von 5 Jahren und einer einmalig möglichen Verlängerung von 2 Jahren fristgemäß am 31.12.2012. Zu der Frage, wie und mit wem der Betrieb der Justizvollzugsanstalt Hünfeld zukünftig fortzuführen ist, war ein neues Vergabeverfahren durchzuführen“, erläuterte Justizminister Hahn.
Rechtsfragen bei Privatisierung
Der stellvertretende Ministerpräsident bekräftigte in diesem Zusammenhang das ordnungspolitische Ziel der hessischen Landesregierung, staatliche Leistungen darauf zu überprüfen, ob sie wirklich zwingend von Hoheitsträgern zu erbringen sind. „Bei der Vergabe ist darauf geachtet worden, dass alle hoheitlichen Aufgaben in staatlicher Hand verbleiben. Dies betrifft insbesondere die Gesamtverantwortung für die Anstalt, alle vollzuglichen Entscheidungen wie auch die Verantwortung für die Sicherheit. Für die Privatisierung sind hingegen offen Dienst- und Serviceleistungen ohne Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen“, so Justizminister Jörg-Uwe Hahn, der diese Differenzierung wie folgt zusammenfasste: „Für die Justizvollzugsanstalt Hünfeld bedeutet das wie bisher: Vollprivatisierung nein, Teilprivatisierung ja.“

Diese 1999 nach eingehender rechtlicher Prüfung erarbeitete Grundkonzeption habe sich in der vollzuglichen und rechtlichen Praxis bewährt. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18. Januar 2012 im Bereich des Maßregelvollzugs sogar die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben auf private Träger für zulässig erachtet. Diese sei bei der Teilprivatisierung zwar weder erfolgt noch zukünftig angestrebt. Durch die Entscheidung werde aber indirekt die rechtliche Zulässigkeit der Übertragung von nicht-hoheitlichen Aufgaben bestätigt.

Wirtschaftlichkeit bei Privatisierung
Die Teilprivatisierung müsse sich aber auch für den Bürger rechnen, hob Staatsminister Hahn hervor. „Der Wirtschaftlichkeit kommt bei der Entscheidung für eine Fortsetzung der Teilprivatisierung besondere Bedeutung zu: Private Leistung ist kein Selbstzweck, sie muss sich wirtschaftlich lohnen“, sagte der stellvertretende hessische Ministerpräsident und führte dazu aus: „Im Vergabeverfahren wurde deshalb eine umfassende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt. Hierzu wurde ein Eigenbewirtschaftsmodell erstellt, dass die beim staatlichen Betrieb der Justizvollzugsanstalt entstehenden Kosten dem Angebot des privaten Betreibers gegenübergestellt. Das Ergebnis ist ein Kostenvorteil beim teilprivatisiertes Modell von durchschnittlich rund 750.000 Euro jährlich.“ Grund des Kostenvorteils seien dabei insbesondere das erzielte gute Verhandlungsergebnis, die sehr niedrige Kostensteigerungsquote im privaten Bereich sowie die Umsetzung von Optimierungsempfehlungen des Hessischen Rechnungshofs.

Zu den Empfehlungen des Hessischen Rechnungshofs merkte Staatsminister Hahn ergänzend an, dass diese zu der Prüfung der Erstvergabe ergangen seien und nicht zu dem aktuell abgeschlossenen Vergabeverfahren. Er betonte, dass die Handlungsempfehlungen in dem neuen Vergabeverfahren vollständig berücksichtigt worden seien. So sei beispielsweise eine Risikobewertung durchgeführt worden und eine Bewertung über die Gesamtlaufzeit mit periodengerechter Zuordnung erfolgt. Schließlich hätten die sogenannten „Overhead-Kosten“ und Kosten für das Controlling Berücksichtigung gefunden.

Verfahren bei Privatisierung
Im Hinblick auf das Vertragsende sei rechtzeitig mit der Neuausschreibung begonnen worden. Hierzu sei ein europaweites Vergabeverfahren in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb erfolgt. Erster Schritt sei die Vergabebekanntmachung am 6. Mai 2011 gewesen. Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs seien mehrere Bieter zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden. Die eingegangenen Angebote seien dann in der Folgezeit ausgewertet und mit den Bietern verhandelt worden.

„In der abschließenden umfassenden qualitativen und wirtschaftlichen Bewertung erwies sich das Angebot der Fa. steep GmbH (vormals Serco GmbH) sowohl im Vergleich der Bieter untereinander als auch im Vergleich zu einer Eigenbetriebslösung als das wirtschaftlichste Angebot. Deshalb wurde nach Beteiligung des Hessischen Ministeriums der Finanzen und fruchtlosem Ablauf der Einspruchsfrist der unterlegenen Bieter der Fa. steep GmbH, vormals Fa. Serco GmbH, mit Schreiben vom 17. Juli 2012 der Zuschlag erteilt“, erklärte Staatsminister Hahn. Nach Ausfertigung der Vertragsunterlagen sollen diese demnächst unterzeichnet werden, kündigte Hahn an. Der neue Vertrag habe eine Vertragslaufzeit von 6 Jahren und beinhalte die Option einer einmaligen Verlängerung um 3 Jahre. Er habe ein Vertragsvolumen von rund 4,8 Millionen Euro jährlich.

Fazit
„Die Teilprivatisierung von Betriebsleistungen der Justizvollzugsanstalt Hünfeld ist wirtschaftlich sinnvoll. Die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben auf private Anbieter erfolgt hingegen nicht. Diesen schon 1999 eingeschlagenen Weg in Hünfeld setzen wir mit der Zuschlagserteilung fort, was auch die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des privaten Partners sichert und eine kontinuierliche Vollzugsarbeit sicherstellt“, so Justizminister Jörg-Uwe Hahn abschließend.

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