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Hessische IHKs klären über Adressbuchschwindel auf

Frankfurt Jedes Jahr unterschreiben tausende Unternehmen offiziell aussehende Formulare und schließen damit teure Verträge ab, die häufig bis zu tausend Euro jährlich kosten. Wie Betriebe diese Falle umgehen können und wie bereits getäuschte Unternehmen gegen den sogenannten Adressbuchschwindel juristisch vorgehen können, darüber informieren ab sofort die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern, die Notarkammern Kassel und Frankfurt sowie der Deutsche Schutzbund gegen Wirtschaftskriminalität e.V. in einem gemeinsamen Flyer.
„Besonders gefährdet sind Unternehmen, die gerade die Eintragung einer GmbH in das Handelsregister veranlasst haben. Denn die Rechungen, die diese Betriebe erhalten, betreffen vermeintliche Kosten für einen Registereintrag. In Wahrheit handelt es sich jedoch um eine ‚Eintragungsofferte‘ für irgendein Adressverzeichnis. Eine Pflicht zur Eintragung und Bezahlung besteht nicht“, sagt Dr. Friedemann Götting-Biwer, Federführer Recht der Arbeitsgemeinschaft hessischer IHKs. Der Experte rät Unternehmen daher genau zu prüfen, um was für ein Angebot es sich handelt. Für einen Eintrag im Handelsregister erhalte ein Unternehmen grundsätzlich nur zwei Rechnungen: eine vom Notar und eine vom Registergericht.

„Da ständig neue Adressbuchanbieter den Markt überschwemmen, ist es schwierig, Unternehmen generell vor einem Adressbuchschwindel zu schützen. Der Flyer der Arbeitsgemeinschaft hessischer IHKs soll daher Betrieben Tipps geben, wie sie einen Adressbuchschwindel besser erkennen können und welche Schritte einzuleiten sind, wenn ein Unternehmen eine solche ‚Eintragungsofferte‘ unterzeichnet hat“, sagt Dr. Götting-Biwer.

Um möglichst viele Unternehmen rechtzeitig zu warnen, arbeiten die hessischen IHKs mit den Gewerbeämtern in Hessen zusammen. Der Flyer „Adressbuchschwindel: Wichtige Hinweise für Unternehmen“ liegt dort aus und ist bei allen IHKs in Hessen erhältlich. Der Flyer steht darüber hinaus zum Download zur Verfügung unter www.ihk-hessen.de/pdf/recht/121031_adressbuchschwindel.pdf

Für kommendes Jahr hat die EU-Kommission einen Katalog von Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Unternhemen hinsichtlich betrügerischer Vermarktungspraktiken angekündigt. Die IHK-Organisation wird sich mit einer entsprechenden Stellungnahmen an dem Reformprozess beteiligen.

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