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Seit 1990 wurden 7802 Personen in der Stadt Fulda eingebürgert

Fulda (cp). „In der Regel haben sich die Antragsteller diesen Schritt reiflich überlegt, denn er hat für sie eine große Bedeutung“, berichtet Joachim Motz, der beim Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda für die Einbürgerungen zuständig ist. Mit „Einbürgerung“ bezeichnet man die Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Ausländer bzw. eine Ausländerin. Seit 1990 haben sich insgesamt 7802 Personen in Fulda einbürgern lassen. Meist waren es in jedem Jahr zwischen 200 und 300 Personen, wobei die hohen Zahlen der Jahre 1994 bis 1998 – zwischen 470 und 745 pro Jahr – aus den Einbürgerungen der Spätaussiedler resultierten.

„Seit dem ersten August 1999 werden Spätaussiedler nicht mehr eingebürgert, sondern erhalten automatisch, also nach der Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen, die deutsche Staatsangehörigkeit“, erklärt Motz die Tatsache, dass sich die Anzahl der Eingebürgerten von 1998 auf 1999 mehr als halbiert hatte. Während in Fulda die größte Gruppe der Antragsteller aus der Türkei stammt, zeigen die Herkunftsländer der Eingebürgerten, wie international die osthessische Barockstadt ist. So kommen die Antragssteller zum Beispiel aus Polen, Italien, Ungarn, Afghanistan, Kamerun, Eritrea, Kolumbien und Peru. Daher bietet sich bei dem dreimal im Jahr stattfindenden Einbürgerungsempfang immer ein buntes Bild von Menschen unterschiedlicher Kulturen, Hautfarben und Religionen. „Es freut mich sehr, dass sich jedes Jahr viele ausländische Mitbürger dafür entscheiden, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, denn sie bekennen sich damit zu ihrer neuen Heimat“, hebt Oberbürgermeister Gerhard Möller hervor.

Voraussetzungen

Um eingebürgert werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Antragssteller schon mindestens acht Jahre in Deutschland leben und entweder EU-Bürger (Freizügigkeitsbescheinigung) sein oder eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis haben. Außerdem muss er ausreichende Deutschkenntnisse sowie staatsbürgerliches Grundwissen vorweisen, Unterhaltsfähig sein und darf keine Vorstrafe haben. „Wichtig ist natürlich auch, dass keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung vorliegen und sich der Antragssteller zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt“, legt Joachim Motz dar und fügt hinzu, dass es auch zahlreiche Besonderheiten – zum Beispiel bei Staatenlosen oder Ausländern mit deutschem Ehepartner – gebe. Wer sich für eine Einbürgerung entscheidet, muss zuerst einen Antrag bei der Stadtverwaltung Fulda ausfüllen und verschiedene Unterlagen beifügen. Diese Dokumente werden dann elektronisch an das Regierungspräsidium Kassel, das als Einbürgerungsbehörde fungiert, weitergeleitet. Von dort wird die Verwaltungsgebühr von 255 Euro erhoben und Auskünfte von anderen Behörden eingeholt. Das Regierungspräsidium entscheidet dann, ob der Antrag genehmigt wird. Wenn dies der Fall ist, wird eine Einbürgerungsurkunde ausgestellt und an die Stadtverwaltung Fulda geschickt. Laut Joachim Motz dauert dieser gesamte Prozess normalerweise zwischen neun und 18 Monaten.

Aktiv mitgestalten

Doch warum sollte man sich als Ausländer eigentlich einbürgern lassen? Oberbürgermeister Gerhard Möller fasst die Gründe zusammen: „Wenn man auf Dauer hier lebt, möchte man doch auch ein gleichberechtigter Bürger des Landes sein. Durch die Einbürgerung kann man die Zukunft Deutschlands aktiv mitgestalten und erhält neben Pflichten auch viele Rechte.“ Dazu zählen zum Beispiel die Berufsfreiheit, das aktive und passive Wahlrecht, politische Betätigungsmöglichkeiten, Ausweisungs- und Auslieferungsschutz sowie Reiseerleichterung. Neueingebürgerte sollten von den vielfältigen Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung Gebrauch machen und sich in die Gesellschaft einbringen, betont der Fuldaer Verwaltungschef. „Ob im Ausländerbeirat, einem Verein oder dem Elternbeirat – in Fulda gibt es viele interessante Bereiche, in denen man sich einbringen kann“, erklärt Möller und fügt hinzu, dass die Stadt von engagierten Bürgern lebe.

Informationen

Nähere Informationen zur Einbürgerung erteilt Joachim Motz vom Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda unter Tel.: 0661/102-1303 oder per E-Mail unter joachim.motz@fulda.de.

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