Logo

Freiwillige Feuerwehr Poppenhausen schulte Fahrzeugführer – Fahrberechtigungen für Feuerwehrlöschfahrzeuge ausgehändigt

v.li. Gemeindebrandinspektor Georg Wehner, Wehrführer Markus Heller (Poppenhausen), Dietmar Link (Fachbereich Fahrberechtigungs-VO), Christian Wiegand, Konstantin Hohmann, Jana Ganseforth, Fabian Kümmel, Marius Walter, Thomas Ruppert, Felix Kremer, Björn Heller, Wehrführer Thomas Mehler u. Stv. Wehrführerin Inge Mehler (beide Rodholz), Wehrführer Thomas Mans (Steinwand) u. Bürgermeister Manfred Helfrich

Poppenhausen (Wasserkuppe). Vor wenigen Tagen konnte im Feuerwehrhaus Poppenhausen die Fahrberechtigung zum Führen eines Einsatzfahrzeuges bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen an 9 junge Einsatzkräfte überreicht werden. Seit im Jahr 1999 die fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften geändert wurden, war für die Gewichtsklasse 3,5 bis 7,5 Tonnen die Fahrerlaubnisklasse C 1 erforderlich. Für Feuerwehreinsatzkräfte, die seit 1999 eine „normale“ Pkw-Fahrberechtigung erworben hatten, war somit eine zusätzliche Ausbildung notwendig. Obwohl die Gemeinde diese Ausbildung finanziell stark unterstützte, hatten die Bewerber auch einen Eigenanteil zu leisten. Daher drohte die Gefahr, dass es in den Einsatzabteilungen der Feuerwehren wie auch bei den Rettungsdiensten, beim THW sowie beim Katastrophenschutz zunehmend an  Kräften mit einer Fahrberechtigung für die Einsatzfahrzeuge fehlt.

Nach langen Verhandlungen schuf die Hessische Landesregierung im vergangenen Jahr die rechtlichen Voraussetzungen für eine pragmatische, unbürokratische und kostengünstige Lösung. Es wurde eine entsprechende Fahrberechtigungsverordnung erlassen, die es erfahrenen Einsatzkräften ermöglicht, die Fahrberechtigungsbewerber zu schulen.  „Wie bei vielen anderen Angelegenheiten haben die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr Poppenhausen auch diese Thematik selbst in die Hand genommen“, so die Information von Gemeindebrandinspektor Georg Wehner (Bild 1, 1. v. li.).  Ziel war es, auf kurzem Wege eine preiswerte effektive Ausbildung darzustellen. Voraussetzung für den Erwerb dieser Fahrberechtigung ist das 21. Lebensjahr und der Besitz des Führerscheines der Klasse B.

Gemeindebrandinspektor Georg Wehner bei der Aushändigung der Fahrberechtigungsbescheinigungen an die Einsatzkräfte, hier an die Gemeindejugendfeuerwehr-Wartin Jana Ganseforth.

Die theoretische Ausbildung wurde über den Malteser Hilfsdienst, Ortsverband Künzell dargestellt. Die praktische Ausbildung übernahmen erfahrene Feuerwehreinsatzkräfte. Allen voran organisierte und schulte Dietmar Link (Bild 1, 3. v. li.) in seiner Funktion als Fachbereichsleiter Fahrberechtigungsverordnung den gesamten Ausbildungsablauf. Die 9 jungen Einsatzkräfte sind nun berechtigt,  alle Einsatzfahrzeuge der Gemeindefeuerwehr in Poppenhausen zu führen.

Bürgermeister Herr Manfred Helfrich (Bild 1, 1. v. re.) lobte die pragmatische Vorgehensweise und die Eigeninitiative seiner Feuerwehr und zeigte sich erfreut über die Bereitschaft der jungen Einsatzkräfte, die Fahrberechtigung zu erwerben. Dies sei ein Beleg für die Motivation, sich langfristig für den breiten Aufgabenbereich der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren. Er dankte den Verantwortlichen, allen voran dem Gemeindebrandinspektor Georg Wehner, für die sehr kostenbewusste aber zugleich effektive Vorgehensweise.

 

Categories:

Alle Nachrichten, Feuerwehr