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Landesregierung schreibt „Hessischen Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ aus

Wiesbaden. Seit 2006 werden jährlich drei Unternehmen der privaten Wirtschaft mit dem Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ausgezeichnet. „Mit der Landesauszeichnung würdigt die Hessische Landesregierung die in der Privatwirtschaft tätigen Betriebe und Unternehmen, die beispielhaft durch ihr Engagement für den Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben beitragen“, erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden.  Auszeichnungswürdig sind neben der reellen Beschäftigung auch besondere Maßnahmen und Aktivitäten der Unternehmen im Bereich der Ausbildung schwerbehinderter Menschen.
Sozialminister Grüttner forderte die Arbeitgeber auf, sich um den „Hessischen Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen“ zu bewerben.  Der mit 3.000 € dotierte Preis soll dazu beitragen, das besondere Engagement zu honorieren und öffentlich bekannt zu machen. Zusätzlich erhält das Unternehmen die Berechtigung, sich öffentlich für drei Jahre auf die Auszeichnung z.B in Werbemaßnahmen zu berufen. Eigen- und Fremd-Bewerbungen können  eingereicht werden bis zum 30. Juni 2013:

Hessisches Sozialministerium
Referat IV 4 – Landespreis –
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden

Weitere Informationen gibt es beim Hessischen Sozialministerium, Rolf Matthé, Telefon (0611) 817 3212 oder im Internet www.hsm.hessen.de (Arbeit & Soziales/Menschen mit Behinderung/ Landespreis Beschäftigung und Integration).

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