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Neue Arbeitsstättenregel „Maßnahmen gegen Brände“ wirft Fragen auf – Eckart Feuerschutz unterstützt bei praktischer Umsetzung

130418_EckartFeuerschutzHilders. Ende letzten Jahres ist die neue Arbeitsstättenregel, ASR 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, in Kraft getreten. Die neue ASR konkretisiert die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Unternehmen und Institutionen. Darauf weist das Unternehmen Eckart Feuerschutz in einer Pressenotiz hin.

„Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragten sind über die neue ASR informiert. Doch wir haben festgestellt, dass es noch zahlreiche Detailfragen zur konkreten Umsetzung gibt“, erläutert Brandschutzexperte Stefan Eckart, Geschäftsführer des Hilderser Familienbetriebes. Unsicherheiten gebe es beispielsweise bei der vorgeschriebenen Anzahl der Feuerlöscher und deren korrekter Bereitstellung oder bei den technischen Alarmierungsanlagen.

„Fakt ist, dass die ASR viele materielle Anforderungen enthält, die in den Arbeitsstätten umgesetzt werden müssen. Mit unserem langjährigen Knowhow bei Gefährdungsbeurteilungen und in der Brandschutztechnik  unterstützen wir die Einrichtungen gerne bei der Umsetzung der ASR“, so Stefan Eckart abschließend.

Weitere Informationen unter http://www.eckart-feuerschutz.de/

Foto: Geschäftsführer Stefan Eckart (sitzend) und das Team des Hilderser Familienunternehmens / Foto: privat

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