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Mittelstandsvereinigung Hessen: Frühjahrsgutachten warnt vor Mindestlohn

Fulda. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT) sieht sich in ihrer Ablehnung bestätigt. Führende Wirtschaftsforscher haben in ihrem Frühjahrsgutachten vor der Einführung eines gesetzlich festgelegten flächendeckenden Mindestlohnes gewarnt.  „Der Mindestlohn wird zu einem Jobkiller“, erklärte der Landesvorsitzende der Hessischen MIT, Frank Hartmann, in Fulda. Die Forderung von SPD, Grünen und Linken von einem Mindestlohn von mindestens 8,50 € pro Stunde führe zu einer Arbeitsplatzvernichtung. Dies hätten die Sachverständigen festgestellt.
Unabhängig davon, dass ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn Sache der Vertragspartner bzw. Tarifparteien sei, besitzt jeder Berufszweig inhaltliche und regionale Unterschiede, sodass ein gleicher Lohn zwischen München und Brandenburg nicht sachgerecht sei. Verlierer wären diejenigen, die gering qualifiziert seien oder aus anderen Gründen nur einfache Arbeit leisten könnten, die nicht zu einem wirtschaftlichen Wert für den Arbeitgeber seien. Wenn der Arbeitgeber hier einen höheren Lohn zahlen müsste, wäre er aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, die Arbeitsverhältnisse zu kündigen.

Ein gesetzlicher Mindestlohn führe zu einem Ansteigen der Schwarzarbeit, zu einer Verringerung der Arbeitsplätze und zu einem Eingriff in die Vertragsfreiheit. Die Beispiele aus den anderen europäischen Ländern, in denen es einen Mindestlohn gebe, zeigten die Nachteile, weil es dort eine hohe Arbeitslosigkeit gebe.

Wenn der Staat meine, den Lohn gesetzlich festlegen zu wollen, müsste der Staat auch die Preise diktieren und den Mittelständlern und Betrieben eine bestimmte Mindesteinnahme garantieren. Das wäre dann aber eine Staatswirtschaft.  Richtig sei es, dass manche Berufsgruppen einen zu geringen Nettolohn erwirtschaften. Dies sei aber keine Frage des Bruttogehaltes. Vielmehr seien die Lohnnebenkosten und Steuern zu hoch. Hier müsse man ansetzen, erklärte Hartmann.

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