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Gentechnik Projekt: Kontrollen für den Verbraucherschutz

Die Lebensmittelchemikerin Melanie Koch im Vorratsraum: Sie erklärt Wolfgang Ryba (hinten) und dem Ersten Kreisbeigeordneten Peter Zielinski (Zweiter von links) auf welche Inhaltsstoffe bei den Produkten geachtet werden sollte. Torsten Dahmer (links) vom Verbraucherschutz wird eine Probe nehmen und untersuchen lassen. Foto: Gabriele Richter, Pressestelle Vogelsbergkreis

Die Lebensmittelchemikerin Melanie Koch im Vorratsraum: Sie erklärt Wolfgang Ryba (hinten) und dem Ersten Kreisbeigeordneten Peter Zielinski (Zweiter von links) auf welche Inhaltsstoffe bei den Produkten geachtet werden sollte. Torsten Dahmer (links) vom Verbraucherschutz wird eine Probe nehmen und untersuchen lassen. Foto: Gabriele Richter, Pressestelle Vogelsbergkreis

Vogelsbergkreis. „Die Kontrollen in insgesamt 36 Betrieben des Kreises gehen zurück auf einen Beschluss des Kreistagsausschusses für Klima, Energie, Landwirtschaft und Umwelt vom vergangenen November. Ziel dieses Projektes ist es sowohl in Kreiseigenen als auch in Kreisansässigen Betrieben zu prüfen, ob Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Organismen im Vogelsbergkreis angeboten werden und entsprechend gekennzeichnet sind. „Der Bericht soll im Sommer vorliegen“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter Peter Zielinski. Er war mit dabei, als das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Kreisjugendheim Landenhausen mit Wolfgang Ryba, dem Koch und Heimleiter, über das Projekt  „Gentechnik“ sprach und die verwendeten Lebensmittel in Augenschein nahm.

Dr. Maria Dolderer-Litmeyer, Leiterin des Amts für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, hat für dieses Projekt Unterstützung durch eine Lebensmittelchemikerin vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) in Kassel erhalten. Für rund drei Monate begleitet die Lebensmittelchemikerin Melanie Koch die Mitarbeiter des Verbraucherschutzes in die Betriebe. Bisher seien etwa 25 Proben gezogen worden. Bei den bisher durchgeführten Untersuchungen sind keine gentechnisch veränderten Inhaltsstoffe nachgewiesen worden.

„Die Betriebe erhalten nach unserem Besuch eine Liste der dort verwendeten Produkte und Zutaten in denen gentechnisch veränderte Organismen enthalten sein könnten. Um die Rückverfolgbarkeit einzelner Produkte und Zutaten durch Zertifikate zu überprüfen wurde in Einrichtungen ein Musterschreiben ausgehändigt, um vom Hersteller eine Bestätigung der Gentechnikfreiheit zu erhalten“, erklärt die Amtsleiterin.

„In Deutschland gibt es fast keine Lebensmittel mit gentechnisch verändertem Material“, erklärt Melanie Koch, Lebensmittelchemikerin vom Landeslabor. Und wenn doch, dann läge dieser Anteil meist unter 0,9 Prozent – und bis zu diesem Grenzwert seien in der Europäischen Union Spuren zulässiger GVO (Gentechnisch veränderte Organismen) nicht kennzeichnungspflichtig. Um die Bezeichnung „ohne Gentechnik“ auf einem Produkt führen zu dürfen, darf allerdings die Nachweisgrenze von 0,1 % an GVO-Spurenverunreinigungen nicht überschritten werden.
Bei der Tieraufzucht werden in der Regel Soja oder Mais zugefüttert, die zumeist aus den USA stammen und fast immer gentechnisch verändert seien. Diese Futtermittel sind aber erlaubt und dürfen auch gefüttert werden.

„Im Kreisjugendheim beziehen wir die Fleischprodukte sowie Brot und Brötchen vom lokalen Metzger und Bäcker“, berichtet Wolfgang Ryba. Er achte schon auf eine insgesamt ausgewogene Ernährung für die Gäste, aber ausschließlich Bioprodukte zu verwenden, sei schon aus Kostengründen nicht machbar. „Wir wurden bislang auch noch nie mit der Frage konfrontiert, ob unser Essen frei von Gentechnik ist“, bemerkt der Koch im Gespräch mit der Kontrolleurin, „viel mehr Wert wird bei unseren Besuchergruppen darauf gelegt, dass der Preis stimmt und sie eine ordentliche Portion auf dem Teller haben.“ Für die vielen Gruppen, die ganzjährig in Landenhausen verpflegt werden müssen, werde deshalb ein Großteil vom Großhandel bezogen, gelegentlich auch in den Märkten vor Ort eingekauft.

Beim anschließenden Gang durch Küche und Lager nahm Melanie Koch dann besonders die Zutatenlisten von Instantprodukten ins Visier, in denen häufig Stärke aus Mais zu finden ist. Aber auch Sojaprodukte und Maisdosen wurden notiert sowie eine „Probe gezogen“ – d.h. eine Dose Mais wird im Labor untersucht, eine zweite Dose der gleichen Charge bleibt „verplombt“ im Vorratsraum stehen. „Wir informieren den Hersteller darüber, dass wir sein Produkt untersuchen und geben ihm mit der zweiten Dose die Gelegenheit zur Untersuchung einer Gegenprobe“, erläutert Torsten Dahmer vom Verbraucherschutz. „Sollte der Hersteller sich innerhalb einer bestimmten Frist diese Dose nicht für ein Gegengutachten anfordern, darf Herr Ryba sie beim nächsten Mittagessen wieder verwenden.“

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