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Katholische Krankenhäuser in Hessen und Katholischer Krankenhausverband in Deutschland zum Kabinettsbeschluss über finanzielle Unterstützung der Kliniken

Wiesbaden. Zum Kabinettsbeschluss über Finanzhilfen an die Krankenhäuser erklären der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser in Hessen (AkKH), Diözesancaritasdirektor Thomas Domnick und der Geschäftsführer des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschlands (KKVD), Thomas Vortkamp: „Mit der Beschlussfassung über finanzielle Hilfen erkennt die Bundesregierung die finanziellen Nöte der Kliniken an, löst sie aber nicht in dem erforderlichen Umfang. Die Krankenhäuser haben Kostensteigerungen insbesondere für Personal und Energie, die über die gedeckelten Vergütungsanpassungen nicht refinanziert werden können. Immer mehr Kliniken schreiben deshalb rote Zahlen. Mit der vorgesehenen Tarifausgleichsrate und den Versorgungszuschlägen wird die akute Problemlage gemildert. Die Krankenhäuser bleiben aber auf ca. 25 Prozent der Tarifsteigerungen sitzen. Die als jährliche Einmalzahlung ausgestalteten Versorgungszuschläge verbessern die Finanzierung der Personalkosten auf Dauer nicht.“

Für die Katholischen Krankenhäuser komme erschwerend hinzu, dass Sie beispielsweise im Vergleich zu kommunalen Klinken bei wirtschaftlichen Problemen nicht auf die Hilfe öffentlicher Haushalte zurückgreifen könnten. Komme ein katholisches Krankenhaus in wirtschaftliche Schieflage, so müsse es seine Probleme selbst lösen, ohne finanzielle Hilfe Dritter.

„Auch brauchen die Kliniken Sicherheit, dass die Mittel im laufenden Jahr fließen. Nach den jetzt vorliegenden Gesetzesformulierungen müssten die Versorgungszuschläge in 16 Bundesländern mit den Kassenverbänden erst noch ausgehandelt werden. Dies birgt hinsichtlich der tatsächlich realisierbaren Höhe und dem Zeitpunkt des Mittelflusses allergrößte Unsicherheiten, ob die Mittel überhaupt noch in diesem Jahr die Krankenhäuser erreichen“, meinen Domnick und Vortkamp.

Deshalb appellieren die AkKH und der KKVD an die Koalition, die Versorgungszuschläge als bundeseinheitlichen Preisaufschlag zu Gunsten aller Krankenhäuser per Gesetz schnell wirksam umzusetzen. Der Kritik der Krankenkassen an den Hilfen für die Krankenhäuser sei entgegen zu halten, dass die Mittel für die Versorgungszuschläge aus den 750 Mio. Euro Kürzungen kämen, die den Krankenhäusern in diesem und im nächsten Jahr entzogen würden. Auch sei es angesichts der Milliardenüberschüsse im Gesundheitsfond ein Gebot der medizinischen Prioritätensetzung, finanzielle Mittel für die überlastete stationäre Versorgung und für den Personalbedarf zur Verbesserung der Infektionsprävention einzusetzen.

Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser in Hessen vertritt 21Katholische Krankenhäuser, die sich ausschließlich in Trägerschaft von eigenständigen Ordensgemeinschaften und Stiftungen befinden.

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